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Kaum Betriebsrat, schon gekündigt

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Vier Mitarbeiter des Automobilzulieferers Schedl in Heilbronn müssen sich vor dem Arbeitsgericht gegen ihren Rauswurf wehren. Ihr Arbeitgeber hat sich Hilfe von Spezialisten geholt, um äußerst strittige Vorwürfe geltend zu machen.

IG-Metall-Mitglieder machen vor dem Arbeitsgericht auf einen außergewöhnlichen Vorgang aufmerksam: Hier soll ein Betriebsrat verschwinden. 
Foto: Christian Gleichauf
IG-Metall-Mitglieder machen vor dem Arbeitsgericht auf einen außergewöhnlichen Vorgang aufmerksam: Hier soll ein Betriebsrat verschwinden. Foto: Christian Gleichauf  Foto: Gleichauf, Christian

Betriebsräte genießen in Deutschland besonderen Kündigungsschutz. Wenn also gleichzeitig vier von fünf Betriebsratsmitgliedern eines Unternehmens gekündigt werden soll, dann ist das kein alltäglicher Vorgang. Vor dem Arbeitsgericht Heilbronn zeigte sich nun, dass der Automobilzulieferer Schedl diese vier Mitarbeiter unbedingt loswerden möchte.

Hohe Abfindung angeboten

Mehr als ein Jahresgehalt bot der Anwalt des Autozulieferers Schedl am Ende der Güteverhandlung dem Betriebsratsmitglied auf der Gegenseite. Recht viel, so schien es, wo sich der Jurist der bundesweit tätigen Kanzlei Schreiner + Partner doch sehr überzeugt zeigte, nachweisen zu können, dass auch dieser langjährige Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug begangen und sich die Bezahlung von Spesen "erschlichen" habe, die ihm nicht zustanden. Es waren ähnliche Vorwürfe, wie sie schon in zwei zuvor verhandelten Fällen vorgebracht wurden.

Angesichts der nachdrücklichen Darstellung des Unternehmensvertreters betonte Arbeitsrichterin Katrin Stapelfeldt mehrfach: "Ich habe verstanden!" Ihre Frage allerdings, was die kurze Formulierung "Keine Besonderheit" auf der Stundenabrechnung wohl zu bedeuten habe, konnte in dieser Verhandlung nicht abschließend geklärt werden.

Eine Formulierung mit Interpretationsspielraum

Es ging unter anderem um eine Dienstreise nach Leipzig, wo der Betriebsrat aus Heilbronn auch an Sitzungen des Konzernbetriebsrats des bayerischen Zulieferers teilnahm. Für den Arbeitgeber habe eine Stundenaufstellung über mehr als acht Stunden mit dem Hinweis "Keine Besonderheit" bedeutet, dass die Sitzung länger als acht Stunden gedauert habe und somit bezahlt werden müsste. "Ich kann ja auch durch die Nichtmitteilung von Besonderheiten täuschen", erklärte der Anwalt der Arbeitgeberseite.

Für das Betriebsratsmitglied, das sich im Unternehmen bis zum Schichtleiter hochgearbeitet hat, sollte der Hinweis dagegen bedeuten, dass es eben "keine besonderen, etwa unaufschiebbare Tätigkeiten" gegeben habe. Dass während der angegebenen Zeit gearbeitet wurde, das zweifelte der Arbeitgeber indes nur zaghaft an.

Schedl hat erst seit 2020 einen Betriebsrat

Die Auseinandersetzung um die Arbeitszeitangaben hatten offensichtlich eine Vorgeschichte. Vor zwei Jahren hatte der Betrieb in Heilbronn erstmals eine Betriebsratswahl abgehalten. Im Januar 2020 konstituierte sich das Gremium.

Mit 75 Mitarbeitern am Standort montiert Schedl Reifen von Neufahrzeugen, unter anderem für Audi in Neckarsulm. 13,56 Euro sei das Einstiegsgehalt, erzählt der zuständige IG-Metall-Gewerkschaftssekretär Philipp Zänker. Der Betriebsrat habe in den ersten Monaten viel zu tun gehabt, um beispielsweise "endlich eine faire Schichtgestaltung" auszuhandeln, so Zänker.

Die Zeiten für die Betriebsratstätigkeit seien anfangs teils gar nicht als Arbeitszeit berücksichtigt worden. Einblick in die aktuelle Arbeitszeiterfassung sei den Betriebsräten verwehrt gewesen. Weil mehrfach Unklarheit herrschte, was als Arbeitszeit zählt und was nicht, seien dann Regeln abgemacht worden - etwa, dass mehr als acht Stunden am Tag nur bezahlt werden, wenn die Sitzungen länger dauern oder die Tätigkeit "unaufschiebbar" war.

Und dann war da noch die Suppe

Der zweite Vorwurf betraf die Spesenabrechnung. Dabei ging es um die Frage, ob eine Verpflegungspauschale fürs Mittagessen angesetzt werden darf, obwohl es eine Tomatensuppe für die Sitzungsteilnehmer gab. Nein, so lautete die Antwort aus dem Sekretariat, das die Pauschale dann möglicherweise aus Versehen oder im Auftrag der Betriebsräte dennoch geltend machte. Jedenfalls standen die 11,20 Euro auf dem Spesenformular und für Richterin Stapelfeldt schien klar zu sein, dass man hier auf die Schnelle kaum zwischen Vorsatz und Nachlässigkeit unterscheiden kann.

Anwaltskanzlei für harte Gangart bekannt

Ein Weg zurück ins Unternehmen wird für die vier Betriebsräte schwierig. Schedl, das zum Preymesser-Konzern aus Neutraubling bei Regensburg gehört, zeigt sich gewillt, sie loszuwerden. Darauf deutet auch die Wahl der Anwaltskanzlei hin. Schreiner + Partner hatte sich in der Vergangenheit einen Namen mit harter Gangart gemacht. So lautete der Titel eines vielfach zitierten Seminars: "In Zukunft ohne Betriebsrat - Wege zur Vermeidung, Auflösung und Neuwahl des Betriebsrats".

Wie die Auseinandersetzung in Heilbronn aber endet, ist offen. Der beklagte Betriebsrat will die gebotene Abfindung seines Arbeitgebers nicht annehmen.

 

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