Fördergeld für Transformationsnetzwerke: Gut bezahlte Chefs kämpfen um Millionen
Bundesweit könnte viel Fördergeld gesperrt werden, wenn die Ministerien in Berlin auf stur schalten. Mit dem Geld sollten eigentlich Mittelständler in turbulenten Zeiten unterstützt werden.

Ein Teil des Fördergelds von 150 Millionen Euro, das der Bund für Transformationsnetzwerke in Automobilregionen in Deutschland zur Verfügung stellen wollte, wird womöglich nicht ausgezahlt. Das Projekt Transformotive in der Region Heilbronn bangt um gut elf Millionen Euro und hofft wie Stuttgart und andere auf eine Ausnahmegenehmigung. Das Bundeswirtschaftsministerium hüllt sich allerdings in Schweigen.
Der Spielraum der Vergangenheit wird nicht mehr genutzt
Es geht um das Gehalt der Chefs. Bei vielen durch den Bund geförderten Transformationsprojekten verdienen die Verantwortlichen mehr, als der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) vorsieht. Das widerspricht dem Besserstellungsverbot, das greift, wenn das Geld zu mehr als 50 Prozent vom Bund kommt.
Bisher gab es in dieser Frage allerdings Spielraum, der nun nicht mehr ohne weiteres genutzt wird. Dass eine neue Linie gefahren wird, fiel auch schon der Linkspartei auf, die deshalb im Frühjahr eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung richtete. Die Antwort war dürftig.
Magische Grenze von 7144 Euro auch in Stuttgart ein Problem
Geändert hat sich seitdem nichts. Im besten Fall dürfen die Topverdiener eines „Fördernehmers“ 7144 Euro im Monat verdienen. Geschäftsführer oder Vorstände von Wirtschaftsfördergesellschaften, die häufig als Projektpartner agieren, verdienen in der Regel mehr.
In Stuttgart geht es um knapp vier Millionen Euro Fördergeld für das Projekt Cars 2.0. Derzeit werde geprüft, inwieweit das Projekt von den Regelungen betroffen ist, erklärt Walter Rogg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart.
Zu seinem Gehalt sagt er nichts. Doch es liegt nahe, dass er nach 27 Jahren an der Spitze der größten kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft in Baden-Württemberg weit über dem TVÖD-Tarif liegt.
Rogg: Der Bund habe doch eigentlich ein Interesse an leistungsfähigen Partnern
Bei allem Verständnis für die Regelung sieht Walter Rogg das grundsätzliche Problem darin, „dass der Bund große, leistungsfähige Institutionen sucht, die vor Ort gut vernetzt sind“. Dann könne man nicht hinterher so agieren.
Ähnlich sieht man das in Heilbronn. Auch hier teilen Andreas Schumm von der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken ( WHF ) und Patrick Dufour von der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn (WFG) die Höhe ihrer Gehälter zwar nicht mit. Dufour sagt aber überspitzt: „Es ist nicht das Dreifache des Höchstsatzes, und ich bin auch weit entfernt vom Doppelten, aber es ist eben mehr, als der TVÖD vorsieht.“ Er habe ein normales Gehalt für eine Führungsposition mit Verantwortung für zehn Mitarbeiter. Durch das Projekt hat sich diese Mitarbeiterzahl nun sogar verdoppelt.
Ein Job mit Risiken, die ein Beamter nicht hat
Zudem sei er wirtschaftlich tätig, das sei mit Risiken verbunden. Ein Beschäftigter beim Bund müsse nicht auf einen kleineren Dienstwagen umsteigen, wenn es wirtschaftlich nicht gut läuft. Bei ihm sei das schon vorgekommen, erzählt Dufour. „Dann fährt man auch mal Corsa statt A6.“
Kein Kommentar Auf Anfrage dieser Zeitung sagt das Wirtschaftsministerium in Berlin nur, es könnte zu Finanzierungsfragen einzelner Projekte keine Auskünfte geben. Dass es bisher eine andere Handhabung gab, möchte das Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ebenfalls nicht kommentieren. Und so bangen nun schätzungsweise mehr als ein Dutzend Netzwerke um eigentlich bereits bewilligte Fördermittel oder warten noch immer auf einen Bescheid.
In Bayern weniger Sorgen?
Auf der sicheren Seite wähnen sich übrigens Projekte in Bayern. In Ingolstadt geht man davon aus, dass eine Abrechnung „gemäß den Vorgaben des Projektträgers“ durchgeführt werden kann, wie es bei der dortigen Wirtschaftsförderung heißt. In Nürnberg sind die Verantwortlichen im Beamtenverhältnis beschäftigt, so dass auch dort alles regelkonform sei, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus.
Bei anderen Transformationsnetzwerken werden nun teils teure Anwaltskanzleien beschäftigt. Denn für den Antrag gibt es offenbar nur einen Versuch. Geht der schief, müssen die Mittelständler, die für ihre Transformation fachkundige Hilfe brauchen, wohl allein zurechtkommen. Zudem fragt sich auch manche Betroffene, wie künftig vom Bund geförderte Projekte unter diesen Umständen zum Erfolg geführt werden können.
Antrag aus Heilbronn ist unterwegs
Das Bundesfinanzministerium muss nun entscheiden, ob es eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot für die betroffenen Projekte gibt. Der entsprechende Antrag für das Projekt Transformotive in Heilbronn wurde am Freitag fertiggestellt. „Wir beschäftigen uns diese Woche mit nichts anderem“, sagte Andreas Schumm, Geschäftsführer der WHF.
Wie viel Zeit bleibt, ist unklar. Schumm und sein Mitstreiter Patrick Dufour, Geschäftsführer der WFG, gehen davon aus, dass die Ausgaben in diesem Jahr noch nicht unter die Vorschrift fallen, weil der Förderanteil nicht über 50 Prozent liegt. Für das nächste Jahr brauche man auf jeden Fall die Ausnahmegenehmigung. Hoffnung besteht bei beiden. „Ich habe nicht das Gefühl, dass man im Ministerium nicht an einer Lösung interessiert ist“, so Dufour.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare