Audis Gendervorgaben kommen vor Gericht
Ein VW-Mitarbeiter fühlt sich durch die Sprachregelungen des Tochterunternehmens unter Druck gesetzt und klagt. Dabei wird er vom Verein Deutsche Sprache unterstützt. Es könnte ein Grundsatzurteil werden.

Audi bekommt es mit dem Verein für Deutsche Sprache (VDS) zu tun. Unterstützt von den Sprachschützern hat ein VW-Mitarbeiter am Mittwoch Klage am Landgericht Ingolstadt eingereicht, wie der VDS auf Stimme-Anfrage bestätigt. Damit will sich der Kläger dagegen wehren, eine "falsche Sprache" nutzen zu müssen.
Audi will Vielfalt der Geschlechter hervorheben
Bei Audi gilt seit März eine neue Unternehmensrichtlinie zur gendersensiblen Sprache. Dazu erstellte eine Arbeitsgruppe einen 13-seitigen Leitfaden, in dem dargelegt wird, wie Audianer intern und extern kommunizieren und formulieren sollen. Um "die Vielfalt der Geschlechter" hervorzuheben, nutzt Audi beispielsweise den Unterstrich vor der weiblichen Endung, den sogenannten Gender-Gap.
Diskussionen über die Verbindlichkeit dieser Vorgaben hatte es anschließend intern wie auch in den sozialen Medien gegeben. Der jetzt klagende VW-Mitarbeiter war aber wohl der erste, der sich offiziell dagegen wehrte. Auch wenn die Audi-Regeln eigentlich nicht für ihn gelten, so habe er in der engen Zusammenarbeit mit Audianern die Anweisung erhalten, genderneutral zu formulieren.
Um davon befreit zu werden, hatte der Mann zunächst eine Unterlassungserklärung von Audi gefordert. Nachdem die nicht abgebeben wurde, geht er den Klageweg. Audi teilt mit, sich zu laufenden juristischen Vorgängen nicht zu äußern. Zudem sei die Klage nicht bekannt. Auch das Landgericht Ingolstadt konnte am Nachmittag den Eingang auf Anfrage noch nicht bestätigen.
"Das kann aber auch heißen, dass sie noch nicht erfasst und dem Richter vorgelegt wurde", erklärte Gerichtssprecher Jürgen Häuslschmid. Angesichts der Flut an Dieselklagen sei das aber nicht ungewöhnlich. Mit einer Verhandlung sei frühestens in einigen Monaten zu rechnen.
Mündlich ist die Genderpause nur "willkommen"
Dann wird das Gericht beurteilen müssen, wie verbindlich diese Regelungen sind. In der Kundenansprache, im Marketing und in Pressemitteilungen hält sich Audi konsequent daran. Im internen Mailverkehr oder in Powerpoint-Präsentationen sind die Unterstriche und Partizipformen (zum Beispiel Mitarbeitende) aber wohl nicht verpflichtend. Mündlich, so steht es ausdrücklich im Leitfaden, ist das Gendern nur gern gesehen.
Audi ist nicht das einzige Unternehmen, das eine gendersensible Sprache nutzt. Ein Drittel der Dax-Konzerne hatte gegenüber der "FAZ" im März mitgeteilt, Stern, Unterstrich oder möglichst neutrale Formulierungen zu nutzen. So konsequent wie Audi sind es aber nur wenige angegangen.
Grundsatzurteil erhofft
"Mit der Klage betreten wir absolutes Neuland", erklärte einer der zwei Anwälte des Klägers der "Augsburger Allgemeinen". Offenbar wollen sie argumentieren, dass durch den Unterstrich neue Diskriminierung entstehe. Der Verein Deutsche Sprache, der dem Kläger "Rechtsschutz gewährt", erhofft sich ein Grundsatzurteil zu dem "Gender-Unfug": "Es geht auch um Persönlichkeitsrechte", erläutert eine VDS-Sprecherin, "also wie möchte ich angesprochen werden".
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