200 Beschäftigte klagen gegen EBM-Papst
Mehr als 20 Jahre lang arbeiteten die EBM-Papst-Mitarbeiter in Mulfingen 1,5 Stunden pro Woche unentgeltlich. Die Gegenleistung des Unternehmens war zwar vielfältig. Trotzdem soll nun das Gericht klären, ob es nachträglich Geld zurück gibt, wie viel - und an wen.

Seit mehr als 20 Jahren gibt es beim Ventilatorenbauer EBM-Papst in Mulfingen ein Bündnis für Arbeit, das damals die Beschäftigung am Standort sichern und Flexibilität ermöglichen sollte. Eineinhalb Stunden Mehrarbeit pro Woche erbrachten die Mitarbeiter seither unbezahlt. Allein, solche Regelungen hätten eigentlich die Tarifpartner aushandeln müssen. Nun fordern mehr als 200 Arbeitnehmer Geld zurück.
Für den Richter ist es ein "persönlicher Rekord"
Michael Schanz bedauert für einen kurzen Augenblick, dass er nicht nach Anzahl der Verfahren bezahlt wird. "Das ist mein persönlicher Rekord", sagt der Vorsitzende Richter am Arbeitsgericht in Crailsheim angesichts der langen Liste an Aktenzeichen. Wobei die meisten Kläger nicht anwesend sind.
So geht es bei diesem Gütetermin unter anderem darum, wie man jetzt organisatorisch vorgeht. Den Anfang machten somit vier Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Markowski, und drei weitere, die über den DGB-Rechtsschutz und Anwalt Holger Rötter vertreten wurden. Der hat allerdings noch 198 weitere Klienten, deren Fälle ruhen sollen, bis die ersten entschieden sind.
Es ist etwas in Bewegung geraten, was über Jahre stabil erschien. 2021 hatten in der Sache bereits acht Mitarbeiter das Arbeitsgericht angerufen. Mit ihnen einigte sich das Unternehmen früher oder später auf Teil-Rückzahlungen. Diesmal soll das Gericht "einmal richtig entscheiden", wie Personal-Gruppengeschäftsführerin Sonja Fleischer auf Anfrage erklärt, gegebenenfalls in zweiter Instanz oder beim Bundesarbeitsgericht, "wenn das zugelassen wird".
Mehrarbeit geht jetzt auf ein Arbeitszeitkonto
Schon bei den Gerichtsterminen in der Vergangenheit wurde deutlich, dass die Regelung über unbezahlte Mehrarbeit ohne Mitwirkung der Gewerkschaft nicht zu halten ist. Seit November ist sie deshalb ersatzlos aus der Betriebsvereinbarung gestrichen. Überstunden laufen auf ein Arbeitszeitkonto. Doch ob rückwirkend für drei Jahre - so lange ist die Verjährungsfrist - die Entlohnung für geleistete Mehrarbeit einfach nachgefordert werden kann, das bleibt bis auf weiteres offen.
Beim Gütetermin weist Arbeitgeber-Anwalt Bernd Dollmann darauf hin, dass die Gegenleistungen, die EBM-Papst den Mitarbeitern über das Bündnis für Arbeit gewährt, den Wert der Mehrarbeit um das 3,5-fache übersteige. "Man gibt etwas, damit der andere auch etwas gibt", erklärt Dollmann. Gegenforderungen behalte sich das Unternehmen deshalb vor.
Dollmann weist damit auch den Vorschlag des Richters zurück, eine gewisse Quote für die Rückforderung anzubieten. In einem Beispielfall stünden 4600 Euro für die Mehrarbeit rund 17.000 Euro an Rückforderungen des Unternehmens gegenüber. Nun einfach die Hälfte zu überweisen, komme für EBM-Papst daher nicht infrage.
Richter Schanz deutet an, dass eine Gegenforderung in dieser Höhe kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Trotzdem muss das Gericht wohl klären, ob die wohl unrechtmäßige Regelung zur Mehrarbeit für sich steht, oder ob damit das Bündnis insgesamt ungültig ist. EBM-Papst-Personalchef Markus Löw räumt ein, dass es 1999 "nicht von Profi-Juristen" geschlossen wurde.
"Das sah man damals als progressiv an", betont Anwalt Dollmann. Die Gegenleistungen seien über die Jahre ausgebaut worden. Aus der Standortsicherung wurde ein Paket mit Weihnachts- und Urlaubsgeld, mit Fahrt-Zuschüssen und weiteren finanziellen Vorteilen. "Einige davon sind auch nicht monetär zu beziffern", sagt Sonja Fleischer. "So gibt es etwa eine Übernahmegarantie für Azubis oder auch den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen."
Das Bündnis soll jetzt weiterentwickelt werden, weiterhin ohne die Gewerkschaft
Am Bündnis für Arbeit will EBM-Papst deshalb festhalten. Einen Eintritt in die Tarifbindung der Metall- und Elektroindustrie, an der man sich bisher orientiert, schließen die EBM-Papst-Verantwortlichen ebenso aus wie einen Haustarifvertrag mit der IG Metall. Aber: "Das Bündnis soll zukunftsorientiert weiterentwickelt werden", sagt Löw. Es gebe schließlich viele Mitarbeiter, die sagen, dass das Bündnis fair und richtig war.
Die Kläger in Crailsheim sind anderer Meinung. Gewerkschaftssekretär Dustin Kielhorn fasst es so zusammen: "1,5 unbezahlte Stunden Arbeit sind nicht mehr zeitgemäß in einem Unternehmen, das seit Jahren hohe Gewinne schreibt."
Musterverfahren: Die ersten Klagen sollen zügig als Musterverfahren verhandelt werden, wie Richter Michael Schanz erläutert. Im Sommer oder im Herbst könnte es eine Entscheidung geben. Das Ergebnis lässt sich dann allerdings nicht eins zu eins auf die verbleibenden Fälle übertragen. Jedes Verfahren wird einzeln betrachtet. "Wenn wir aber erfolgreich sind, hätte das Signal-Wirkung, auch für den Rest der Belegschaft", sagt Dustin Kielhorn, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Schwäbisch Hall.
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