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Kein Schuldspruch nach grausamem Tod von Kater Emil

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Der Kater Emil starb in Eppingen qualvoll in einer Schlagfalle auf Nachbars Grundstück. Das Amtsgericht Heilbronn urteilte am Dienstag 23. Mai 2023 aber im Zweifel für den Angeklagten.

Kater Emil starb in einem Fangeisen, das auf einem Grundstück in Eppingen aufgestellt wurde.
Kater Emil starb in einem Fangeisen, das auf einem Grundstück in Eppingen aufgestellt wurde.  Foto: privat

Auf grausame Weise ist im September 2021 Kater Emil in Eppingen getötet worden. Die Katze war in ein Fangeisen gelaufen und wurde laut dessen Besitzer „zerquetscht und regelrecht in zwei Teile geteilt“. Eine halbe Stunde lang soll der Kater schreiend und zappelnd um sein Leben gekämpft haben.

Für die Besitzer stand sofort fest: Die Falle hat der Nachbar gestellt. Doch der 60-jährige Jäger bestreitet die Tat.


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Ungewöhnlich brutale Katzentötung beschäftigt Eppinger Polizei


Richterin ist von Schuld nicht ausreichend überzeugt

Das Amtsgericht Heilbronn hat den Eppinger am Dienstag (23. Mai 2023) freigesprochen. „Es steht Aussage gegen Aussage“, begründete Richterin Sabine Baumgartner ihr Urteil. „Im Zweifel für den Angeklagten. Ich bin nicht ausreichend überzeugt, dass Sie die Falle gestellt haben“, sagte sie bei ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten. „Ich halte es aber auch nicht für ausgeschlossen.“

Die Falle hätte der Nachbar, der in Eppingen in seinem rund 500 Hektar großen Jagdrevier auf die Pirsch geht, gut und gerne stellen können. „Was mit fehlt, ist der Grund“, so Sabine Baumgartner.

Den soll der Beschuldigte den Katzen-Besitzern gegenüber angeblich noch am selben Abend genannt haben. „Sie hat mir dreimal in den Garten geschissen. Da hat es mir eben gelangt“, soll der Angeklagte mit einem „sadistischen Gesichtsausdruck“ gesagt haben, als er vom 50-jährigen Nachbarn unmittelbar nach dem Tod des Katers zur Rede gestellt wurde.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte nicht nur darauf bestanden haben, seine Falle zurückzubekommen. Er soll vielmehr auch damit gedroht haben, dass er so lange weiter mache, bis er die anderen beiden Katzen der Familien auch noch erwischt hätte. Der Angeklagte quittierte die Zeugenaussagen im Amtsgericht immer wieder mit einem Kopfschütteln.

Vergeblich versucht, die Katze zu befreien

Vor dem Aufeinandertreffen hatten der Oberleutnant bei der Bundeswehr und dessen Lebensgefährtin eigenen Angaben zufolge rund eine halbe Stunde lang vergeblich versucht, ihre Katze aus der Falle zu befreien. Die Falle war an einer Hecke auf dem Grundstück des Nachbarn aufgebaut. Der habe als Jäger nicht nur Kenntnisse, wie man so eine Falle stellt, sondern habe ja die Tat noch am selben Abend eingeräumt, so der 50-jährige Berufssoldat, für den trotz mehrerer Auslandseinsätze für die Bundeswehr „so ein Anblick neu gewesen ist“.

Tierhalter erhebt Vorwürfe gegen Eppinger Polizei

„Ich halte die Zeugen für glaubwürdig“, sagte die Richterin. Aber auch die Aussagen des Angeklagten erschienen ihr plausibel. Umso mehr als der Beschuldigte am Tag nach dem Vorfall in die Türkei reiste. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jäger so eine Falle stellt und am nächsten Tag in Urlaub fährt“, sagte Sabine Baumgartner. Immerhin wäre diese Falle auch für Menschen gefährlich gewesen.

Mehr als die Aussagen der Zeugen und des Angeklagten konnte die Richterin nicht verwerten. Spuren aus dem Ermittlungsverfahren gab es nicht. Der Besitzer des Katers sieht darin „ein eklatantes Fehlverhalten der Eppinger Polizei“. Sie hätten weder am Tattag eine Streife geschickt, noch im späteren Verlauf Fingerabdrücke von der Falle genommen oder in der Scheune des Angeklagten nachgesehen, ober er dort weitere Fallen aufbewahrt.

Betroffener sieht fatales Signal

Vom Urteilsspruch gehe jetzt eine fatales Signal aus. „Ich bin als Betroffener schwer enttäuscht. Eine Verurteilung hätte uns die Katze zwar nicht zurückgebracht“, sagte der 50-Jährige nach der Verhandlung. „Aber jetzt haben Sadisten einen Freischein, weitere Fallen aufzustellen.“

Der Beschuldigte zeigte nach dem Richterspruch zufrieden. „Ich erkenne keine Schuld an. Das Urteil ist gerecht“, sagte der 60-Jährige. Wer die Falle auf seinem Grundstück aufgestellt habe, könne er nicht beantworten. „Mein Grundstück ist offen, und in der Nachbarschaft gibt es einige, die gesagt haben, dass sie etwas gegen Katzen hätten“, sagte der Eppinger Jäger.

Neben dem Tierhalter hatte die Tierschutzorganisation PETA Strafanzeige erstattet. Die Tierschützer kritisieren am Dienstag die Entscheidung des Amtsgerichts und forderten die Staatsanwaltschaft zur Revision auf. Amtsanwalt Marius Schwemlein hatte in seinem Plädoyer vor dem Urteils eine Geldstrafe von 120 Tagessätze à 40 Euro gefordert. Für ihn stand die Schuldfrage fest. Rechtsanwalt Felix Schmidt sprach dagegen von „reiner Spekulation“ und forderte Freispruch.

Totschlagfallen weitestgehend verboten

In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut Paragraf 32 Absatz 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann ein sofortiges Töten gewährleisten.

Wie die Tierschutzorganisation PETA mitteilt, sind in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen, Sachsen und im Saarland Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten - der Verkauf ist jedoch noch deutschlandweit erlaubt. In neun Ländern hingegen, darunter Bayern und Rheinland-Pfalz, dürfen Jäger die Fallen legal benutzen. 

 

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Kommentare

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Frank Stroh am 23.05.2023 22:07 Uhr

Es ist mehr als bedauerlich, das hier nicht Klarheit geschaffen werden konnte. Aber die Frage bleibt wieso gibt es hier keine Konsequenzen für ein offensichtliches Fehlverhalten eines Jagscheinbesitzers! Offentsichtlich eine Gattung mit besonderen Rechten!

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