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Lidl stellt klar: Kunden müssen bei Parkzeitüberschreitung nicht zahlen

  
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An manchen Lidl-Filialen, etwa in Heilbronn und Offenau, darf man nicht mehr unbegrenzt lange parken, sonst drohen Knöllchen. Nun erklärt der Discounter sein Vorgehen.

Der Discounter Lidl will Kunden die Vertragsstrafe zurückerstatten, sollten sie wegen der Überschreitung der erlaubten Parkzeit ein Verwarnungsgeld zahlen müssen. "Sollten unsere Kunden, die länger einkaufen, eine Vertragsstrafe erhalten, kann diese kostenfrei gegen Vorlage des Lidl-Kassenzettels beim Kundenservice storniert werden", teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Begrenzung auf 60 bis 120 Minuten

Lidl hat seit einigen Wochen die Parkdauer an einigen Filialen auf bis zu eine Stunde begrenzt und kündigt bei einer Überschreitung eine Vertragsstrafe von bis zu 30 Euro an. "In wenigen Filialen - zumeist in Innenstadtlage - arbeiten wir mit verschiedenen externen Dienstleistern zusammen", wird erläutert.


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In der Region gilt dies unter anderem an der Filiale Heilbronn-Urbanstraße sowie in Offenau. Dort werde mit gut sichtbaren Schildern darauf hingewiesen. Die Parkdauer werde je nach Standort durch die von den Kunden im Fahrzeug ausgelegte Parkscheibe, mit Hilfe von Sensoren im Boden oder durch Kameras erfasst. Die erlaubte Parkdauer sei individuell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und betrage zwischen 60 und 120 Minuten.

Der Dienstleister - an den beiden genannten Filialen die Firma Park & Control - sei dann für die Bearbeitung zuständig. "Lidl profitiert nicht von dem Verwarnungsgeld."

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