Strafzettel-Ärger in Heilbronn: Es gilt, was auf einem Verkehrsschild steht
Ein Mann aus Nordheim erhält einen Strafzettel in Höhe von 55 Euro, weil er auf einem Parkplatz für E-Autos parkte. Obwohl dort keine Ladesäule installiert ist, erklären Stadt Heilbronn und Automobilclub, weshalb.

Es sollte ein schöner Tag auf dem Heilbronner Pferdemarkt werden. Wolfgang Scholl fährt mit seinem Auto aus Nordheim nach Heilbronn und parkt auf einem Parkplatz in der Theresienstraße, Ecke Badstraße. "Als ich zurückgekommen bin, hatte ich einen Strafzettel über 55 Euro an der Scheibe kleben", sagt Scholl. Der Grund: Sein Auto steht auf einem Parkplatz, an dem ein Schild darauf hinweist: "nur Elektrofahrzeuge". Darüber ein Piktogramm eines Autos mit Kabel und Stecker.
Scholl sagt, dass er das Schild beim Einparken nicht gesehen habe. Was ihn beim genauen Hinsehen gewundert habe: "Es gibt keine Ladestation für ein E-Auto." Scholl möchte die Sache nicht auf sich beruhen lassen und erkundigt sich beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn. Dort habe man erklärt, dass eine Ladesäule nicht nötig sei und ein Schild ausreiche. Scholl holt sich einen ersten juristischen Rat ein. "Der Anwalt hat erst einmal gelacht und gesagt, dass er noch nie erlebt hat, dass zuerst das Schild und dann die Ladestation aufgebaut wird."
Anreize für den Kauf eines E-Autos
Nachfrage bei der Stadt Heilbronn. Jens Boysen, stellvertretender Leiter des Amts für Straßenwesen, erklärt schriftlich, dass es sich um privilegierte Parkplätze für Elektrofahrzeuge handle. Solche Parkplätze gebe es nicht nur an der Theresienstraße, sondern auch an verschiedenen Stellen in der Innenstadt Heilbronns. "Damit werden positive Anreize für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gesetzt."
An der Mehrzahl dieser Parkplätze seien keine Ladesäulen installiert. Im Zuge des vom Heilbronner Gemeinderat beschlossenen Ausbauprogramms für Ladeinfrastruktur sollen diese Parkplätze mit Ladesäulen ausgestattet werden.
Zeichen gehen vor
Herbert Engelmohr ist Jurist und Pressesprecher beim Automobilclub Deutschland (AvD). In einfachen Worten erklärt er: "Was auf einem Schild steht, gilt." Engelmohr vergleicht es mit einem Schild, auf dem auf eine Ladezone hingewiesen wird. "Auch wenn auf dem Parkplatz kein Lkw steht, gilt das Schild." In der Straßenverkehrsordnung sei erwähnt, dass Regelungen durch Verkehrszeichen den allgemeinen Verkehrsregeln vorgehen. Dazu zählten auch sogenannte Zusatzzeichen. Sie zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften.
Die Stadt Heilbronn weist auf den auf Bundesebene überarbeiteten Bußgeldkatalog vom November 2021 hin. Demnach sind höhere Geldstrafen für Falschparker und Temposünder fällig. Unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge koste 55 Euro. Engelmohr vom AvD sagt, dies könne man hinterfragen. "Aber eher nicht auf der Ebene des Knöllchens."
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