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BGH-Urteil: Schweinerelief an der Stadtkirche Wittenberg darf bleiben

  
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Ein als "Judensau" bezeichnetes Sandsteinrelief darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt bleiben. Auch in Bad Wimpfen gibt es solch eine Skulptur.

von dpa

Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das "Schandmal" in ein "Mahnmal" umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichter Deutschlands in ihrem Urteil. Eine Entscheidung, die auf Kritik stößt.


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In rund sieben Meter Höhe hängt die "Judensau"-Skulptur an der Ritterstiftskirche St. Peter in Bad Wimpfen. Foto: Plapp-Schirmer, Ulrike
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In Bad Wimpfen hängt eine antisemitische Skulptur


Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein. Der Kläger Dietrich Düllmann, der nach eigenen Angaben seit 1978 Jude ist und sich seither Michael nennt, wollte die Entfernung der Darstellung. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Fall hat Brisanz, weil die Wittenberger Stadtkirche als Mutterkirche der Reformation gilt. Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee erklärte, das Schandmal an einem der wichtigsten Orte des Protestantismus belaste das Verhältnis zwischen Juden und Christen. Dagegen hält der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, die BGH-Entscheidung für nachvollziehbar.

Die Kirche müsste klar ihren jahrhundertelangen Antijudaismus verurteilen. Eine Erklärtafel sei besser, als Schmähplastiken zu entfernen und damit zu verleugnen. Ein gelungenes Beispiele dafür sei auch die Ritterstiftskirche St. Peter in Bad Wimpfen.

 

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