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Autonomes Fahren: Altes Recht trifft auf unklare Anforderungen

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So schnell wie gedacht geht es mit E-Mobilität und selbstfahrenden Autos nicht voran, wie ein Experten-Austausch an der GGS zeigt. Techniker und Juristen müssen mehr voneinander lernen.

Das Recht ist noch auf ihrer Seite: In Deutschland protestierten Taxifahrer mit Erfolg gegen den Betrieb von Sammeltaxis, hier gegen die VW-Tochter Moia. 
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Das Recht ist noch auf ihrer Seite: In Deutschland protestierten Taxifahrer mit Erfolg gegen den Betrieb von Sammeltaxis, hier gegen die VW-Tochter Moia. Foto: dpa  Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Assistenzsysteme sind aus modernen Autos kaum wegzudenken. Automatisch wird eingeparkt, die Spur oder der Abstand gehalten. Vom vermeintlich bevorstehenden Schritt hin zum autonomen Fahren hat man sich zuletzt aber eher entfernt, meint Benjamin von Bodungen, Jura-Professor an der German Graduate School (GGS) in Heilbronn. Selbstfahrende Sammeltaxis, die Verkehrsprobleme lösen sollten, haben dabei mit den größten Hürden zu kämpfen.

Das liegt sowohl an der Technik als auch an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Um den interdisziplinären Austausch zu fördern, hat von Bodungen zum dritten Mal eine Fachkonferenz organisiert, bei der die Bandbreite der Automatisierung inklusive Elektromobilität beleuchtet wurde. "Als Jurist muss ich mich mit der Technik auseinandersetzen, genau wie umgekehrt", sagt von Bodungen.

Von der Million E-Autos weit entfernt

Wie schwierig es ist, die Entwicklung einzuschätzen, zeigt der Blick zurück auf die E-Mobilität, wie Dr. Gereon Meyer erläutert. Er hat vor gut zehn Jahren am Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung mitgearbeitet, demzufolge 2020 eine Million E-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sein sollten. Heute gibt es zwar mehr als 100 000 E-Fahrzeuge, doch die Million bleibt bis nächstes Jahr unerreichbar.

Trotzdem werde der Blick auf diese eine Zahl der Sache nicht gerecht, warnt Meyer. "Vor zehn Jahren haben wir nur über Pkw geredet, heute über Elektrobusse, E-Taxis, Streetscooter und vieles mehr." So seien durch die smarte Nutzung von neuartigen Fahrzeugen Effizienzsteigerungen möglich.

Personenbeförderungsgesetz lässt wenig zu

Gerade Sammeltaxis stoßen in Deutschland aber auf ein sehr altes Recht, das Personenbeförderungsgesetz, wie von Bodungen erläutert. VW hat es bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung geschafft, einige E-Sammeltaxis ihrer Tochter Moia auf die Straße zu bringen. Die Lösung solcher Probleme brauche Zeit. "Auch weil keiner exakt weiß, wohin es geht, muss man sich langsam herantasten."

Das gilt auch in Bezug auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG). 2017 wurden hier auf den ersten Blick weitreichende Rahmenbedingungen für automatisierte Fahrfunktionen geschaffen. "Tatsächlich gibt es aber die Einschränkung, dass die Systeme nach internationalen Vorgaben zulässig sein müssen", sagt von Bodungen. Damit sei das Gesetz nur eine Hülle. Ende des Jahres soll es evaluiert werden.

Experten in der Region sollten Austausch intensivieren

Ob E-Mobilität und autonomes Fahren immer zusammen gedacht werden müssen, ist ebenfalls unklar. "Aus rechtlicher Sicht haben die zwei Themen nichts miteinander zu tun", sagt von Bodungen. Manche Experten gehen inzwischen davon aus, dass eher 2040 als 2025 die ersten selbstfahrenden Fahrzeuge auf der Straße zu sehen sind. 2030 sollen dagegen schon Millionen von E-Autos fahren. Für die Region Heilbronn sei es aber weiterhin eine große Chance, bei beiden Themen im Austausch zu bleiben. Eine vierte Fachkonferenz dazu im nächsten Jahr sei möglich. "Das hängt aber auch von der Nachfrage ab", sagt von Bodungen.

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