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Weinausschank am Michaelsberg in Cleebronn: Wann ist es endlich so weit?

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Mit den Plänen zum neuen Weinausschank am Michaelsberg geht es in Cleebronn schleppend weiter. Nun sorgt ein Missverständnis für eine weitere Verschiebung.

Diesen Panoramablick werden die Gäste des zukünftigen Weinausschanks Michaelsberg einmal haben.
Diesen Panoramablick werden die Gäste des zukünftigen Weinausschanks Michaelsberg einmal haben.  Foto: Schwarzbürger, Susanne

Vor mehr als zwei Jahren ebnete der Cleebronner Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss den Weg zum Bau eines Weinausschankgebäudes am Michaelsberg. Die Hütte an der Kiesgrube auf dem Parkplatz Näser gilt schon lange nicht mehr als zeitgemäß.

Im Februar 2023 stellte dann das beauftragte Untergruppenbacher Planungsbüro Käser seine Bebauungspläne vor. 14 Monate später kann der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bauprojekt "Weinausschank Michaelsberg" immer noch nicht fassen, obwohl die Abstimmung eigentlich für die jüngste Sitzung vorgesehen war.


Weinausschank am Cleebronner Michaelsberg: Vereinbarung mit Unterer Naturschutzbehörde fehlt noch

Die Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg müsse nochmal überarbeitet werden, begründet Thomas Vogl: "Das Planungsbüro ist schuldlos von einem falschen Grundstück ausgegangen", so der Bürgermeister weiter.

Der Fehler basiert offensichtlich auf einem Missverständnis. Das Gelände, welches das Büro Käser für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen hatte, gehört der Gemeinde gar nicht. "Wir haben aber ein Ausweichgrundstück gefunden", verkündet Vogl, bevor er das Wort an einen Käser-Mitarbeiter übergibt: "Herr Hofmann trägt so vor, als würde man beschließen, auch wenn das heute nicht geht."


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Für den Satzungsbeschluss fehlt jetzt noch der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. Zur Verzögerung ist es durch besagtes Missverständnis gekommen.

Bebauungsplan zum Weinausschank am Cleebronner Michaelsberg neu ausgelegt

"Wir haben in dem Verfahren eine erneute Auslegung durchgeführt", erklärt Matthias Hofmann das jüngste Vorgehen der Städteplaner. Nachdem der Bebauungsplan erstmals im vergangenen Jahr von Mitte März bis Mitte April ausgelegen hatte, wurde er der Öffentlichkeit, den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange nach Anpassung an deren Anmerkungen vom 4. Dezember 2023 bis 19. Januar abermals vorgelegt.

Da das Weinausschank-Bauvorhaben schon ausführlich in der Ratsrunde besprochen wurde, beschränkt Hofmann seine Präsentation diesmal auf die abgeänderten Teile: "Ich will nur auf relevante Punkte eingehen."

Entwässerung des Weinausschanks mit Stadtwerken abstimmen

Einer davon ist die Anmerkung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen zur Entwässerung. Aus entwässerungstechnischer Sicht gebe es zwar keine Einwände gegen den geplanten Anschluss des Schmutzwassers an den Bestandskanal bei Tripsdrill. Doch sei die Ausführung im Rahmen der weiteren Planungsphasen mit Stadtwerken abzustimmen. Auch sei das anfallende Niederschlagswasser zwingend getrennt abzuleiten. Das soll durch einen Anschluss an den Wassergraben entlang der Zufahrtstraße erfolgen.

Hofmann erwähnt auch die Anmerkungen des Regierungspräsidiums in Stuttgart: Das Gebäude befände sich zwar in einem Fauna-Flora-Habitat- und in einem Vogel-Schutzgebiet, doch seien keine Beeinträchtigungen zu beachten. "Da kamen viele allgemeine Sachen", so der Planer: "Das ist aber alles geklärt."

Interessanter seien die Anmerkungen des Landratsamts: Einige Anregungen betreffen die Vogelarten, "das ist aber schon alles im Bebauungsplan drin." Ein Fehler sei noch entdeckt worden, eine Fläche war falsch berechnet. "Daher werden jetzt zehn statt sechs Obstbäume gepflanzt."

Bürgermeister beklagt Auflagen und Bürokratie

Auch zur Ableitung des Schmutzwassers lässt sich das Amt aus. Dabei sei doch klar, "dass die Abwasserleitung dicht sein muss", meint Vogl dazu: "Wir bauen da keine Atom-Wiederaufbereitungsanlage, sondern nur einen Weinausschank", beklagt er Auflagen und Bürokratie, bevor er den Gemeinderat abschließend um Kenntnisnahme der Änderungen bittet. Der Beschluss erfolgt, sobald der geänderte Vertrag mit der Naturschutzbehörde vorliegt.

Anstelle der hölzernen Ausschankhütte auf dem Wanderparkplatz Näser soll in unmittelbarer Nähe ein 270 Quadratmeter großes Gebäude mit Sitzplätzen für bis zu 100 Personen entstehen. Weitere 67 Plätze sind auf einer 90 Quadratmeter großen Terrasse vorgesehen.

Der Weinausschank soll in Zukunft nicht nur von der Weingärtnergenossenschaft Cleebronn-Güglingen, sondern auch von der Weinkellerei Storz und den Weingütern Holzwarth und Ranspacher Hof betrieben werden. Auch wenn neben Wein Snacks und einfache Speisen angeboten werden sollen, soll es keinen Dauerbetrieb geben: Der Ausschank wird weiterhin nur an Sonn- und Feiertagen öffnen.

Die Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit verspricht sich von dem Weinausschankprojekt einen touristischen Mehrwert für Cleebronn.

 
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