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Warum das Rathaus Bad Friedrichshall oft allein über Bauanträge entscheidet

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Eine besondere Konstellation schränkt das Mitspracherecht des Gemeinderats in Bad Friedrichshall ein. Warum das Bauamt ein von Nachbarn kritisiertes Mehrfamilienhaus genehmigt hat.

Bewohner der Oedheimer Straße in Bad Friedrichshall wehren sich gegen die Bebauung ihres Nachbargrundstücks. Das geplante Acht-Parteien-Haus reiche später bis zum Ende der Gabionenwand (am linken Bildrand) .
Foto: Katharina Müller
Bewohner der Oedheimer Straße in Bad Friedrichshall wehren sich gegen die Bebauung ihres Nachbargrundstücks. Das geplante Acht-Parteien-Haus reiche später bis zum Ende der Gabionenwand (am linken Bildrand) . Foto: Katharina Müller  Foto: Müller, Katharina

Der Bau von Mehrfamilienhäusern sorgt in Bad Friedrichshall immer wieder für Konflikte mit Nachbarn. Sie empfinden die Häuser als zu groß und fühlen sich gestört. Schnell kommt da der Ruf nach dem Gemeinderat und die Frage: "Wie konnten die Stadträte das zulassen?" Die wenigsten wissen jedoch, wie die Entscheidungsstrukturen im Rathaus für Baugenehmigungen sind. Der Knackpunkt: In Bad Friedrichshall ist die Stadt gleichzeitig untere Baurechtsbehörde. "Kommunen ab 8000 Einwohnern können das beantragen", erklärt Bürgermeister Timo Frey. In kleineren Gemeinden sei das Landratsamt für Baugenehmigungen zuständig.

 


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Durch die besondere Konstellation in Bad Friedrichshall fielen Entscheidungen schneller und würden mit mehr Ortskenntnis getroffen, zählt Frey die Vorteile auf. Das sei auch im Sinne der Bürger. Bei Bauvorhaben, für die kein Bebauungsplan gilt, bringt die Regelung noch eine weitere Besonderheit mit sich: Ob sich ein Projekt in die Umgebung einfügt oder nicht, kann die Stadt ohne den Gemeinderat entscheiden.

Der Grund: Das sogenannte gemeindliche Einvernehmen ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrlich, wenn die Kommune gleichzeitig untere Baurechtsbehörde ist, erklärt Frank Ferenbach vom Bauamt. Das gelte auch für Befreiungen in Bebauungsplangebieten. Der Gemeinderat hätte aber auch in anderer Konstellation nicht die Macht, ein Vorhaben willkürlich zu verhindern. Maßstab seien immer die gesetzlichen Vorgaben. "Sonst hat der Bauherr Regressansprüche", betont Timo Frey. "Die Rechte des Bauherrn sind stark fixiert", fügt Bauamtsleiter Enno Loose hinzu.

Der Spielraum, um ein Vorhaben in einem Areal ohne Bebauungplan abzulehnen, sei sehr begrenzt. Zumal der Paragraf 34 des Baugesetzbuches, der in diesen Fällen gilt, weit ausgelegt werden könne und noch einmal novelliert worden sei. Das Bauvorhaben müsse sich zwar nach Art und Maß einfügen. Ein neuer Passus besage jedoch, dass "vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung" unter anderem dann abgewichen werden könne, wenn es um Wohnzwecke geht.

Das Baurecht ist "nachbarunfreundlich"

Das Baurecht ist also eher "nachbarunfreundlich", sagt Enno Loose. Die Erfahrung haben zum Beispiel Anwohner der Oedheimer Straße gemacht. Auf dem Grundstück mit der Hausnummer 28 ist ein Acht-Parteien-Haus mit zwei Voll- und einem Staffelgeschoss geplant. Vorher stand dort ein Zweifamilienhaus mit zwei Stockwerken. "Der Baukörper ist zu massiv", kritisiert das Ehepaar, das namentlich nicht genannt werden möchte. Es reiche mit einer Länge von 23 Metern viel zu weit in das Nachbargrundstück hinein.

 


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So könnten die künftigen Nachbarn ihren gesamten Garten überblicken. "Wir fühlen uns beobachtet, auch der Durchzug wird fehlen", sagt die Bad Friedrichshallerin. Sie sei nicht gegen eine Bebauung, aber "maßvoll" müsse sie sein. Auch aufgrund der großflächigen Bodenversiegelung lehnen sie und ihr Mann das Vorhaben ab. Sie fürchteten zudem eine hohe Lärmbelästigung, da die Tiefgarageneinfahrt direkt unter ihrem Schlafzimmerfenster sei. Angesichts der Umgebungsbebauung, die hauptsächlich Ein- oder Zweifamilienhäuser aufweise, sei das Vorhaben aus ihrer Sicht städtebaulich nicht vertretbar.

Nach objektiven Gesichtspunkten bewertet, komme das städtische Bauamt jedoch zu einem anderen Schluss, erläutert Enno Loose. Das geplante Haus füge sich in Art und Maß ein. Zur Art der Bebauung sei zu berücksichtigen, dass es Wohnzwecken dient, wie auch die anderen Häuser in der Oedheimer Straße. Wie viele Menschen im Haus wohnen, sei dabei irrelevant. Auch sei es in Höhe und Breite ähnlich wie angrenzende Häuser. Lediglich die Länge weiche von der direkten Umgebungsbebauung ab. "Bei der Bewertung muss man aber in alle Richtungen schauen", sagt der Stadtbaumeister. Mit Blick in Richtung Hauptstraße seien sehr wohl größere Häuser in der Oedheimer Straße zu finden.

Niemand hat ein Recht auf uneinsehbares Grundstück

Hinzu komme, dass niemand ein Recht darauf habe, dass sein Grundstück nicht eingesehen werden kann, sagt Frank Ferenbach. Auch was als erdrückend wahrgenommen wird, sei sehr individuell. Das habe zuletzt ein Gerichtsverfahren gezeigt, das wegen eines ähnlichen Sachverhalts in der Damaschkestraße angestrengt worden war, sagt Timo Frey. Kurzum: Es gab aus Sicht der Stadt keinen Grund, die Baugenehmigung für die Oedheimer Straße 28 zu verweigern. Der Anwalt des Nachbar-Ehepaars sei informiert worden. Dieses wird nach eigenen Angaben gegen die Baugenehmigung vorgehen.

Stadt entscheidet, was auf die Tagesordnung des Gemeinderats kommt

Kritiker von Bauvorhaben wundern sich, warum der Gemeinderat sich mit manchen Projekten in Bad Friedrichshall beschäftigt und mit anderen nicht. Welche Anträge im Gremium behandelt werden, entscheidet die Stadtverwaltung, erklärt Bürgermeister Timo Frey. Alles andere würde den Rahmen der Sitzungen sprengen, da die Zahl der Bauanträge zu hoch sei. "Wenn es um städtebaulich prägsame Gebäude geht, wird der Gemeinderat rechtzeitig informiert, damit er gegebenenfalls die Instrumente der Bauleitplanung anwenden kann" - also zum Beispiel einen Bebauungsplan aufstellt oder eine Veränderungssperre erlässt. "Es ist aber ein schmaler Grat, das zu entscheiden", gibt Timo Frey zu. Wer immer mit einbezogen werde, seien die Nachbarn.

 


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Was jedoch aus rechtlicher, objektiver Sicht Gründe für die Ablehnung eines Bauvorhabens sind, prüft das Bauamt, sagt Stadtbaumeister Enno Loose. Dabei spiele es keine Rolle, wer den Antrag stelle. Auch wenn jemand eine hohe Summe für ein Grundstück ausgegeben hat, komme man ihm beim geplanten Bauvorhaben nicht mehr entgegen als es zulässig sei.

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