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Wahlanfechtung möglich? Werbung für Bürgermeisterwahl Neudenau zu früh im Amtsblatt

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Der Gemeinderat Neudenau lässt Eigenanzeigen nur zwei Wochen vor einer Kommunalwahl zu. Die Annonce eines Kandidaten ist jedoch bereits im Januar erschienen. Das weckt Erinnerungen an Weinsberg.

Im Jahr 2015 haben die Neudenauer zuletzt den Bürgermeister gewählt, am 5. März entscheiden die Wähler über die Nachfolge von Manfred Hebeiß.
Foto: Archiv/Berger
Im Jahr 2015 haben die Neudenauer zuletzt den Bürgermeister gewählt, am 5. März entscheiden die Wähler über die Nachfolge von Manfred Hebeiß. Foto: Archiv/Berger  Foto: Berger

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Bürgermeisterwahl von Weinsberg für ungültig erklärt. Seither sind Kommunen sehr sensibel, wenn Kommunalwahlen anstehen. Auch das Amtsblatt wird in der Regel genau analysiert, denn der VGH hat auch Wahlfehler beim Weinsberger Printprodukt gesehen. Nun könnte Neudenau Probleme nach der Bürgermeisterwahl bekommen - wegen des Amtsblatts.

Das ist passiert

Der Gemeinderat der Stadt Neudenau regelt mit Richtlinien, dass nur in den zwei Wochen vor Kommunalwahlen Anzeigen von zugelassenen Bewerbern oder Listen im Amtsblatt zulässig sind. Die Bürgermeisterwahl findet am 5. März statt, eine Anzeige des Kandidaten Christoph Hamberger erschien jedoch Anfang Januar. Für den Anzeigenteil ist Nussbaum Medien in Bad Rappenau zuständig, bis Redaktionsschluss hat sich der Verlag nicht gemeldet.


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Bürgermeister Manfred Hebeiß ist Vorsitzender des Wahlausschusses und will sich deshalb nicht detailliert zum Vorfall äußern. Er sagt: Mit dem Verlag habe sich die Verwaltung vorab getroffen, und dabei habe man auch auf die Fristen vor der Bürgermeisterwahl hingewiesen, die für Anzeigen gelten.

So reagiert der Bürgermeister

"Stand jetzt", sagt der Rathauschef, sei er nur für den amtlichen Teil, sonstige Verlautbarungen und Mitteilungen der Stadt verantwortlich. Anzeigen verantworte der Verlag, er sehe sie "momentan" nicht vor Erscheinen. Ob der Stadt Neudenau aufgrund des Fehlers eine Wahlanfechtung drohen könnte, will Manfred Hebeiß nicht beantworten. "Ich bin neutral", sagt der Bürgermeister. Damit befasse er sich erst, sollte der Wahlausgang tatsächlich angefochten werden. Teile des Gemeinderats können diese Frage ebenfalls nicht einschätzen. In Zeiten von Weinsberg, so ist zu hören, sei aber alles möglich.


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Es gibt noch eine zweite umstrittene Veröffentlichung im Amtsblatt

Das ist nicht die einzig strittige Veröffentlichung im Neudenauer Amtsblatt. Ende Januar erschien eine Stellungnahme des Bürgermeisters auf der Titelseite, in der er die Umstrukturierung im Rathaus erklärte. Dabei kritisierte er indirekt das Verhalten eines weiteren Bewerbers, Jochen Hoffer. Hoffer und Hamberger arbeiten im Rathaus.

Das ist der Stand in Weinsberg

Noch ist unklar, ob das VHG-Urteil tatsächlich Bestand hat. Bis 9. März müssen das Landratsamt Heilbronn, die Stadt Weinsberg und Rathauschef Stefan Thoma sagen, ob sie gegen das Urteil mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen wollen oder nicht. Zu den Wahlfehlern gehörte laut VGH unter anderem, dass der unterlegene Bewerber Lutz Ronneburg an einem bestimmten Tag keinen Flyer im Amtsblatt beilegen durfte, obwohl das zulässig war. Zudem sei eine private Unterstützungsanzeige etlicher ortsbekannter Weinsberger im Nachrichtenblatt für Thoma "eine unrechtmäßige Wahlbeeinflussung" gewesen. Auch bei Wahlplakaten gab es Unregelmäßigkeiten.

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