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Droht in Untereisesheim ein Pool-Verbot?

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Untereisesheim bringt jetzt schon eine Allgemeinverfügung für ein vorsorgliches Verbot der Wasserentnahme auf den Weg. Das Befüllen von Pools und Gießen im Garten könnte dann im Sommer verboten werden.

Von Frank Wittmer
Der Gemeinderat in Untereisesheim befasst sich in seiner nächsten Sitzung wieder mit dem Thema Wasserknappheit in den Sommermonaten. Abhängig von der Niederschlagsmenge könnten Befüllen von Gartenpools und Gartenbewässerung verboten werden.
Der Gemeinderat in Untereisesheim befasst sich in seiner nächsten Sitzung wieder mit dem Thema Wasserknappheit in den Sommermonaten. Abhängig von der Niederschlagsmenge könnten Befüllen von Gartenpools und Gartenbewässerung verboten werden.  Foto: Ralf Seidel

Wird das Wasser jetzt schon knapp? Mit Blick auf die Gemeinderatsitzung in Untereisesheim kommende Woche könnte man das annehmen. Auf der Tagesordnung steht eine "Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Nutzung von Trinkwasser". Was man sonst nur aus Frankreich und Spanien kennt, droht nun auch hier: Trockene Pools am Neckar.

Allerdings soll die Einschränkung nicht sofort gelten. Vielmehr geht es vorsorglich um die Möglichkeit, eine solche Satzung für die trockenen und heißen Sommermonate ab Juni/Juli bis September zu erlassen. Hintergrund des jetzigen Vorschlags der Verwaltung war die Diskussion um das Baugebiet Schafbuckel I. Im März hatte es der Gemeinderat abgelehnt, hier ein generelles Pool-Verbot im Bebauungsplan festzuschreiben. Statt die Beschränkung nur auf ein bestimmtes Gebiet zu begrenzen, soll das Verbot nun im ganzen Ort gelten.


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Gießen wird auch verboten

Sollte der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Montag, 22. Mai, ab 19 Uhr im Rathaus dem Vorschlag zustimmen, wären je nach Niederschlagsmengen und Temperaturen folgende Verbote möglich: Befüllung von privaten Pools und Planschbecken über 300 Liter, Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen wie Gemüsebeeten und gewerblich genutzten Pflanzbeeten wie in Gärtnereien oder Baumschulen, Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken sowie das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen. 

Letzte Schritte wären, die Wasserentnahme für das Gießen von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten, Spiel- und Sportplätzen und für Übungen der freiwilligen Feuerwehr einzuschränken oder gar ganz zu verbieten. Gerade die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist ein entscheidender Punkt: Sinken bei anhaltender Trockenheit die Wasserpegel, reicht der Druck im Leitungsnetz bei einem Brandeinsatz unter Umständen nicht mehr aus. Untereisesheim bezieht sein Wasser zu 70 Prozent aus der Bodenseewasserversorgung. Bei Trockenheit lässt der Zufluss aus den eigenen Quellen nach, so dass das festgelegte Kontingent aus der Bodenseewasserversorgung nicht mehr ausreichend ist, um den Hochbehälter zu füllen. 

Eigenes Wasser reicht nicht

In Neckarsulm sorgen die Brunnen für immerhin 40 Prozent des städtischen Trinkwassers. An eine Einschränkung der Entnahme von Trinkwasser wurde bisher nicht gedacht. In Bad Friedrichshall wird sogar knapp die Hälfte des Trinkwasserbedarfs durch Quellen und Tiefbrunnen im Stadtgebiet sowie aus der benachbarten Gemarkung Oedheim abgedeckt. Dies würde im Notfall für die Grundversorgung mit Trinkwasser ausreichen. 

Mit der geplanten Verordnung würde Untereisesheim wie die Stadt Niddatal in Hessen ein "Pool-Verbot" erlassen. Als eine der ersten Kommunen in der Region geht Untereisesheim damit auch über die regelmäßige Allgemeinverfügung des Landratsamtes hinaus, das in den letzten Jahren - bis auf das regenreiche 2022 - stets für die Sommermonate ein Wasserentnahmeverbot erlassen hatte. Dies regelt aber nur die Entnahme aus Oberflächengewässern und schränkt nicht die Wasserentnahme aus dem Leitungsnetz ein. Im Hohenlohekreis war anders als im Landkreis Heilbronn die Wasserentnahme auch im August 2022 für Landwirte und Privatleute untersagt, was zu Protesten bei den Obstbauern geführt hat.

Die Gemeindeverwaltung Untereisesheim will aber nicht nur verbieten, sondern auch etwas dafür tun, damit die Wasserstände stabil bleiben. Es werden Bohrversuche zur Erschließung neuer Quellen unternommen. Gleichzeitig will man in Untereisesheim wie beispielsweise in Untergruppenbach durch Investitionen ins Leitungsnetz die Wasserverluste verringern.

Gemeingebrauch erlaubt Wasserentnahme

In Paragraf 20 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg ist festgelegt, dass das "Schöpfen mit Handgefäßen" aus oberirdischen Gewässern sowie das "Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau" als als Gemeingebrauch für jedermann gestattet ist. 

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