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Pool-Verbot nur im Notfall

  
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Untereisesheim will das Befüllen privater Pools verbieten können. Das ist legitim, aber nur als letzte Option, meint unser Autor.

Von Frank Wittmer

Die Gemeinde Untereisesheim mit ihren rund 4000 Einwohnern hat - um es mal so auszudrücken - vielleicht nicht den größten Einfluss aufs Weltgeschehen. Wenn nun  private Pools mit mehr als 300 Litern Fassungsvermögen im Sommer nicht mehr aus dem Wasserhahn gefüllt werden dürfen, wird sich das auf's große Ganze wenig auswirken. Für die Kinder ist es aber traurig, wenn sie bei größter Hitze nicht mehr im eigenen Garten planschen dürfen. 

Sicherheit und unter Umständen das nackte Überleben stehen aber im Vordergrund, wenn der Wasservorrat zur Neige geht, und die Feuerwehr deshalb einen Brand nicht löschen könnte. Das macht Sinn, hier vorher wichtige Regelungen treffen zu können. 

Es muss ja gar nicht sein, dass die Verwaltung das Gießen und Befüllen von Pools wirklich verbietet. Die Satzung ermöglicht dies nur, wenn es aufgrund langanhaltender Trockenheit zu Engpässen bei der Wasserversorgung kommt. Und das ist richtig so, auch wenn Untereisesheim damit bislang in der Region einzigartige Bandagen auflegt. 


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