Feuerwehrleute nach mutmaßlichen Nazi-Parolen vom Dienst freigestellt
Die Stadt Gundelsheim hat Strafanzeige gegen Feuerwehrleute gestellt. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsheim sollen aus einem Mannschaftswagen heraus "Sieg Heil" gerufen haben. Diese wurden inzwischen vom Dienst freigestellt.

"Sieg Heil", das sollen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsheim auf der Rückfahrt vom Leistungsabzeichen-Wettbewerb in Brackenheim am 14. Juli aus einem Mannschaftstransportwagen heraus gerufen haben. Dies bestätigen Gundelsheims Bürgermeisterin Heike Schokatz und Hauptamtsleiter Lars Klotzbücher am Donnerstag. Die Stadtverwaltung könne allerdings nicht rechtlich belastbar beurteilen, ob sich dieser Vorfall so zugetragen habe.
Feuerwehr Heilbronn zeigt sich schockiert über den Vorfall
Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, will Schokatz keine weiteren Details preisgeben. "Wir nehmen die Vorwürfe ernst, und die polizeilichen Ermittlungen laufen", sagt Tobias Gärtner, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsheim, auf Nachfrage der Heilbronner Stimme.
"Sieg Heil"-Rufe? Vorwürfe gegen Gundelsheimer Feuerwehrleute sollen aufgeklärt werden
Stadtverwaltung und Feuerwehr-Gesamtausschuss arbeiteten in der Angelegenheit eng zusammen, berichtet Schokatz. Es herrsche Einigkeit darüber, dass Vorwürfe, die den Werten von Stadt und Feuerwehr widersprechen, aufgeklärt werden müssten. Wie viele Feuerwehrleute dieses Fehlverhalten begangen haben sollen, wie alt sie sind und aus welcher Abteilung, dazu macht die Stadt keine Angaben.
Die Feuerwehr-Führung habe die Stadt umgehend über die Vorwürfe informiert, sagt Schokatz. "Die Stadtverwaltung nimmt den Vorwurf sehr ernst", verweist auch Schokatz auf das bisherige Vorgehen. Man habe die Beschuldigten sofort vom Feuerwehrdienst freigestellt und begonnen, den Vorwürfen nachzugehen. Bürgermeisterin und Hauptamtsleiter haben vergangene Woche einen Gesprächstermin angeordnet, um den Beschuldigten die Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen. Details zum Gespräch könnten aufgrund des laufenden Verfahrens nicht öffentlich gemacht werden, so Schokatz weiter.
Die Stadt Gundelsheim hat Strafanzeige gestellt
Da die Vorwürfe aus Sicht der Stadtverwaltung bei dem Gesprächstermin nicht ausreichend entkräftet werden konnten, habe die Stadt Strafanzeige gestellt, damit Klarheit geschaffen werden könne. Die Stadt Gundelsheim könne sich auf eine engagierte und leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr stützen, betont die Bürgermeisterin. Trotzdem müssten solch schwerwiegende Vorwürfe aufgeklärt werden.
Die Stadt warte das Ergebnis der laufenden Ermittlungen ab, bevor sie entscheide, wie sie weiter vorgehen will. "Aufgrund der persönlichen Gespräche werden mögliche dienstrechtliche Konsequenzen erst nach Abschluss der Ermittlungen gezogen", so Schokatz weiter.
Kreisbrandmeister Bernd Halter: "Feuerwehr sollte nicht unter Generalverdacht gestellt werden"
Kreisbrandmeister Bernd Halter begrüßte die Vorgehensweise der Stadt, die Feuerwehrleute freizustellen, um die im Raum stehenden Vorwürfe zu klären. Er betont: "Die Feuerwehr, die Tag ein Tag aus gute Dienste leistet, sollte nicht unter Generalverdacht gestellt werden."
Ein Wochenende vor dem mutmaßlichen Vorfall mit den Gundelsheimern ist es in Leonberg zu rechtsradikalen Parolen seitens der Freiwilligen Feuerwehr gekommen. Die Polizei ermittle gegen fünf Feuerwehrleute, die auf dem Rückweg einer Veranstaltung waren, wie mehrere Medien berichteten. Leonbergs Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) sagte, dass es erschreckend sei, dass ehrenamtliche Feuerwehrmänner solche Parolen ausriefen. Man wolle Aufklärungsarbeit leisten, "nicht nur in der Feuerwehr, sondern auch in der Gesellschaft".
Das sagt die Heilbronner Staatsanwaltschaft über den allgemeinen Straftatbestand
Grundsätzlich könnten Parolen wie "Sieg Heil" und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen einen Straftatbestand gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. "Sollte der Tatbestand erfüllt sein, sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe vor", wie Mareike Hafendörfer von der Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Anfrage erklärt. Ob die Voraussetzungen für einen Straftatbestand erfüllt seien, lasse sich verallgemeinert nicht sagen, betont die Sprecherin.
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