Heidelberg/Sinsheim

Ermittlungen gegen Profifußballer der TSG Hoffenheim: Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Strafbefehl

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Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat im Zuge der Ermittlungen gegen einen bekannten Profifußballer der TSG Hoffenheim den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Heidelberg beantragt.

Von unserer Redaktion

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Neckargemünd haben laut einer Mitteilung der Heidelberger Staatsanwaltschaft zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der beschuldigte Fahrer eines Lamborghini am 9. März 2022 auf der Bundesstraße 45 zwischen Neckargemünd und Bammental einen Verkehrsunfall verschuldet hat, bei dem die Fahrerin eines Pkw leicht verletzt wurde.

Sportwagen auf die Gegenfahrbahn gelenkt

Dem Beschuldigten wird laut Mitteilung vorgeworfen, er habe wegen Unaufmerksamkeit, ungenügenden Sicherheitsabstandes oder zu hoher Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig hinter einer vor ihm haltenden Fahrzeugreihe anhalten können. Um einen Zusammenstoß mit dem letzten stehenden Fahrzeug zu vermeiden, habe der Beschuldigte den Sportwagen auf die Gegenfahrbahn gelenkt und sei an den haltenden Fahrzeugen vorbeigefahren.


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Beim Ausweichen wegen des Gegenverkehrs nach rechts und dem Wiedereinscheren auf seine Fahrbahn sei es dann zu einer Kollision mit dem vordersten Pkw in der Reihe gekommen. Dessen Fahrerin habe dadurch leichte, aber beschwerliche Verletzungen erlitten. Beim Beschuldigten handelt es sich Medienberichten zufolge um Diadié Samassékou. 

Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Amtsgericht Heidelberg beantragt. Der ursprüngliche Verdacht, der Fußballprofi habe sich über die fahrlässige Körperverletzung hinaus auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar gemacht, indem er grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt habe, konnte hingegen nicht erhärtet werden.


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Laut der Behörde kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte tatsächlich den Überholvorgang nicht aus eigensüchtigen Gründen, um schneller voranzukommen, eingeleitet hatte, sondern um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Da somit derzeit auch keine dringenden Gründe mehr für die Annahme vorliegen, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen wird, wurde die Beschlagnahmung seines Führerscheins aufgehoben und dieser dem Beschuldigten wieder ausgehändigt. Damit darf er wieder von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen.

Das Amtsgericht Heidelberg hat nun über den Erlass des beantragten Strafbefehls zu entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Schuldspruch des Beschuldigten gilt dieser als unschuldig.

 

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