Ermittlungen der Polizei
Lesezeichen setzen Merken

Mit Audi R8 und bis zu 113 km/h durch Heilbronn gerast: Was den Brüdern jetzt droht

  
Erfolgreich kopiert!

Ein Video über eine viel zu schnelle Fahrt über die Oststraße in Heilbronn wird zwei Brüdern zum Verhängnis. Den Rasern drohen saftige Strafen.

  

Ein Video einer rasanten Autofahrt über die Heilbronner Oststraße ging viral. Die Aufnahme zeigte nach Angaben der Polizei, wie ein Audi R8 am Landratsamt vorbei beschleunigte. Tempo: bis zu 113 km/h. Mitte Oktober 2023 sei die Aufzeichnung auf einer regionalen Internetplattform veröffentlich worden. So heißt es in einer Pressemitteilung, welche die Polizei nun herausgab.

Mit bis zu 113 km/h über die Heilbronner Oststraße gerast: Polizei nimmt Ermittlungen auf

Die Reaktionen zum Video seien überwiegend negativ ausgefallen. Zahlreiche Kommentatoren riefen nach der Polizei und damit die verkehrspolizeilichen Ermittler auf den Plan. Schnell sei klar gewesen, dass es sich bei dem rund 500 PS starken, weißen Sportwagen um einen Mietwagen handelt, den zwei Brüder extra für einen Tag im Oktober aus dem Großraum Stuttgart in die Region geholt hatten.

Ein Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahmung der Smartphones der beiden Heilbronner brachte abschließend Klarheit. So sei der 24-Jährige durch die Aufnahmen seines 18-jährigen Bruders als Raser überführt worden. Die Ermittlungen brachten weitere Erkenntnisse. Auch dem 18-Jährigen sei nachgewiesen worden, dass er mehrfach Videoaufnahmen anfertigte, während er selbst am Steuer saß. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Fahrverbot, Bußgeld und Co.: Welche Strafen die Brüder erwarten

Dem jungen Mann, der wenige Monate zuvor den Führerschein bekommen hatte und noch in der Probezeit ist, drohen fünf Punkte in Flensburg und mehrere hundert Euro Bußgeld. Der ältere Bruder muss mit einem vierstelligen Bußgeld und einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen. Die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn wird laut Polizei zudem die charakterliche Eignung der beiden Führerscheininhaber prüfen.

 

  Nach oben