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Weimar war stets im Hinterkopf

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Vor 70 Jahren schuf der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. In das Werk wurden viele Sicherungen eingebaut. Es sollte nicht noch einmal passieren, dass das Volk sich von undemokratischen Kräften verführen lässt.

Von Wilfried Werner
Vor 70 Jahren: Die Heilbronner Stimme berichtet natürlich auf der Titelseite von der Verabschiedung des Grundgesetzes . Foto: Mario Berger
Vor 70 Jahren: Die Heilbronner Stimme berichtet natürlich auf der Titelseite von der Verabschiedung des Grundgesetzes . Foto: Mario Berger  Foto: Berger, Mario

Es war der grausamste aller Kriege, und es waren die Deutschen, die ihn angezettelt hatten. Dass 1949, schon vier Jahre nach der totalen Niederlage, dieses Volk wieder zu neuer Staatlichkeit gelangen sollte, schien nicht selbstverständlich. Doch der Kalte Krieg zwischen Sowjets und den Westmächten spielte den Geburtshelfer. Die westlichen Besatzungsmächte, die USA voran, drängten auf die Gründung eines Weststaats. Schon aus militärischen Gründen. Und man wollte ein wirtschaftlich florierendes Partnerland.

Stuttgart, 6. September 1946: US-Außenminister James F. Byrnes erklärt: "Das amerikanische Volk will dem deutschen Volk seine Regierung zurückgeben, ihm helfen, seinen Weg zurückzufinden zu einem ehrenvollen Platz unter den freien und friedliebenden Nationen."

Sommer 1948: Berlin-Blockade der Sowjets und alliierte Luftbrücke wirken beschleunigend. Am 1. Juli übergeben die Westmächte in Frankfurt den Ministerpräsidenten der Länder der Westzonen die Empfehlung zur Staatsgründung. Eine verfassunggebende Versammlung soll einberufen werden.

8. Juli 1948. Der Rittersturz ist ein Aussichtspunkt nahe Koblenz, Im gleichnamigen Hotel treffen sich die Länderchefs für drei Tage zu Beratungen. Sie wollen die Jahrhunderte alte föderale Tradition wieder aufnehmen. Es sind die Länder, denen mehr Einfluss zukommen soll, nachdem der Zentralstaat unter den Nazis gescheitert ist.

Ende Juli geht es nach Rüdesheim am Rhein zu neuen Konsultationen. Offenbar braucht es beschauliche Orte, weit weg von den zerstörten Metropolen, um gute Ideen zu produzieren. Und so ist es die Herreninsel im Chiemsee, die den Schauplatz für einen Verfassungskonvent abgibt, der vom 10. bis 23. August tagt. Das, was wir heute als Grundgesetz kennen − hier, im alten Speisezimmer des Märchenkönig Ludwig II. von Bayern, werden ihre zentralen Elemente durch Rechtsexperten bereits entworfen. Herrenchiemsee − der Name wirkt symbolhaft. Denn es sind zumeist Herrenrunden, die am neuen Staat basteln. Das setzt sich fort im Parlamentarischen Rat, der seine Arbeit am 1. September 48 aufnimmt − im Museum Koenig in Bonn.

Vater des Grundgesetzes stammt aus Württemberg

Der Rat besteht aus 65 Delegierten aus den West-Ländern, vor allem Landtagsabgeordnete, Juristen, Professoren, Gewerkschafter − 61 Männer und lediglich vier Frauen. Ratspräsident ist Konrad Adenauer, der ehemalige Kölner OB und Vorsitzende der neu gegründeten CDU. Während er später vor allem die Westbindung des neuen Staats vorantreibt, ist es ein anderer, der maßgeblich für die Details der Verfassung verantwortlich zeichnet: Carlo Schmid, Sozialdemokrat und stellvertretender Staatspräsident des Landes Württemberg-Hohenzollern.

Der Potsdamer Historiker Manfred Görtemanker urteilt, es sei "nicht übertrieben, ihn als den eigentlichen Vater des Grundgesetzes zu bezeichnen". Schmid kämpft bis zuletzt für den Provisoriumscharakter − deswegen heißt es auch "Grundgesetz" statt "Verfassung". Am 8. September spricht der SPD-Mann in einer Rede vor dem Rat vom Grundgesetz als Instrument. "Wofür schmieden wir dieses Instrument? Schmieden wir es, um Deutschland zu spalten? Wir schmieden es, weil wir es brauchen, um die erste Etappe auf dem Wege zur staatlichen Einigung aller Deutschen zurückzulegen."

Individuum steht mit seinen garantierten Rechten im Vordergrund

Bonn, das später zur provisorischen Hauptstadt wird, soll nicht Weimar werden. Die negativen Erfahrung mit der Weimarer Republik haben die Ratsmitglieder stets im Hinterkopf. Ein Unterschied besteht schon im Artikel eins der Grundrechte, die der Verfassung vorangestellt werden: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Heißt: Das Individuum steht mit seinen garantierten Rechten im Vordergrund, nicht Staat oder Volk.

Es soll nicht noch einmal passieren, dass das Volk sich von undemokratischen Kräften verführen lässt. Der Historiker Heinrich August Winkler formuliert: "Die Verfassung von Weimar hatte einen naiven Ansatz. Dass das Volk irren konnte, war nicht vorgesehen." Die Bürger sollen nur alle vier Jahre wählen. Das Staatsoberhaupt kann nicht − wie in Weimar − das Parlament nach Belieben auflösen und neu wählen lassen. Durch das konstruktive Misstrauensvotum ist garantiert, dass eine Regierung nur kippen kann, wenn gleichzeitig eine neue präsentiert wird. Und ein starkes Bundesverfassungsgericht übt eine Wächterfunktion aus.

Am 23. Mai 1949 ist es so weit. Der Rat nimmt den Entwurf an. Auch die Alliierten stimmen zu. Die Probe aufs Exempel kommt im August bei der ersten Bundestagswahl, und sie ist erfolgreich: Weit überwiegend werden demokratische Parteien gewählt. Das Grundgesetz erweist sich als Glücksfall für die zweite deutsche Demokratie. Erst recht, als am 3.Oktober 1990 auch die ostdeutschen Länder beitreten und aus der Bonner eine Berliner Republik wird. Doch das kann im Mai 49 noch niemand ahnen.

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