Von diesem Deutschland konnte Gustav Stresemann vor 90 Jahren nur träumen
Christina Stresemann erklärt im Interview, warum sie die verfassungsmäßige Ordnung als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof täglich verteidigt. Und sie erinnert mit Blick auf ihren Großvater, den Staatsmann Gustav Stresemann, wie wertvoll unser Grundgesetz ist.

70 Jahre Grundgesetz – für Christina Stresemann (61), Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), ist das aus verschiedenen Gründen ein guter Anlass zum Feiern. Im Interview mit unserer Redaktion erklärt sie auch, warum die verfassungsmäßige Ordnung täglich verteidigt werden muss und warum sie Sympathien für Fridays for Future Sympathien hegt. Sie sagt auch: Ihr Großvater, der Staatsmann Gustav Stresemann, wäre sehr glücklich, wenn er das heutige Deutschland und das Grundgesetz sehen könnte.
Frau Dr. Stresemann, warum sind 70 Jahre Grundgesetz ein sehr guter Anlass zum Feiern?
Christina Stresemann: Wir leben heute in einem demokratischen und liberalen Staat, haben Frieden und sind mit unseren Nachbarn innerhalb der Europäischen Union vielfältig verbunden. Mein Großvater Gustav Stresemann konnte vor 90 Jahren von einem solchen Deutschland nur träumen. Die Grundlage unserer Stabilität ist das Grundgesetz. Es steht heute als Sinnbild für Beständigkeit und wird als solches vom ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung sehr geschätzt. Wir sollten uns an Tagen wie diesem 23. Mai immer auch vergewissern, wie gut wir es in den vergangenen 70 Jahren hatten.
Gehen wir heute verantwortungsbewusst genug mit unserem Grundgesetz und unseren Grundrechten um?
Christina Stresemann: Ich glaube schon. Allerdings muss die verfassungsmäßige Ordnung täglich verteidigt werden, zum Beispiel, indem man seine politischen Rechte nutzt. Die meisten Deutschen kennen die Schrecken des Krieges nur noch aus Erzählungen, Filmen, Büchern. Dass dem so ist, ist eine der größten Errungenschaften der vergangenen 70 Jahre. Die junge Generation genießt nun die Vorzüge der europäischen Integration. Vielleicht unterschätzt sie aber, wie zerbrechlich das Erreichte ist. Symptomatisch scheint mir die Abstimmung über den Brexit zu sein. Die jüngeren Wähler in Großbritannien waren zwar mehrheitlich gegen den EU-Austritt, aber viele von ihnen hielten es nicht für notwendig, an der Abstimmung teilzunehmen.

Wo berühren uns das Grundgesetz und seine Artikel in der täglichen Praxis, wo in Ihrer täglichen Arbeit als Bundesrichterin?
Christina Stresemann: Im Alltag berührt uns das Grundgesetz als Basis unseres Zusammenlebens dauernd, auch wenn uns das nicht immer bewusst ist. Wenn Sie als Journalist von einer Behörde Auskunft über deren Tätigkeit verlangen, beruht das vordergründig auf einer Vorschrift im Landespressegesetz, hat aber seine Grundlage in Artikel 5 des Grundgesetzes zur Pressefreiheit. Dass darüber hinaus die Grundrechte nicht nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat gelten, sondern auch für die Beziehungen von Privatpersonen untereinander, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem epochemachenden Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 festgelegt. Beispielsweise hatte der Bundesgerichtshof kürzlich zu entscheiden, wann und wieviel man auf seinem Balkon rauchen darf. Bei dieser banalen Frage kollidieren die Grundrechte des unteren Wohnungsinhabers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und die des oberen Eigentümers auf körperliche Unversehrtheit und ungestörte Nutzung seines Eigentums. Das erfordert eine sorgfältige Abwägung und einen Ausgleich zwischen den beiderseitigen Grundrechten.
Werden die Inhalte des Grundgesetzes heute ausreichend vermittelt?
Christina Stresemann: Wir sollten generell den Wert der Demokratie und das Bewusstsein für die Freiheitsrechte des Grundgesetzes stärken, aber auch dafür, dass die Grundrechte nicht uneingeschränkt gewährleistet werden, sondern dass es auch Schranken gibt. Man muss erkennen, wann die eigenen Grundrechte mit denen anderer in Konflikt geraten. Das Zusammenleben funktioniert nicht ohne gegenseitige Toleranz. Das sollte in den Schulen vermittelt werden, denn es ist die Grundlage der demokratischen Ordnung.
Sie sprachen Ihren Großvater an. Er war Reichskanzler, Minister des Auswärtigen und erhielt gemeinsam mit dem Franzosen Aristide Briand den Friedensnobelpreis. 1929 starb er, das Ende der Weimarer Republik und den Übergang zur Diktatur der Nazis erlebte er nicht mehr. Was haben wir aus diesen schwierigen Zeiten gelernt?
Stresemann: Das Grundgesetz zieht verschiedene Konsequenzen aus den Erfahrungen der Weimarer Republik. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wollten einen stabileren Staat schaffen. Das ist ihnen gelungen. Man darf allerdings nicht glauben, dass die Weimarer Republik an ihrer Verfassung zugrunde gegangen ist. Das ist nach dem Krieg von Zeitgenossen oft so dargestellt worden, und diese Erzählung sollte wohl auch davon ablenken, wie sie sich selbst in der Weimarer Republik verhalten haben.
Woran ist die Republik letztlich gescheitert?
Stresemann: Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Weimarer Republik nicht gescheitert ist, sondern zerstört wurde, nämlich durch einen Staatsstreich auf Raten, dessen letzter Akt die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war. Daraus haben die Verfassungsväter und –mütter gelernt, dass die Macht im Staat auf verschiedene Akteure verteilt werden muss, was die Amerikaner „checks and balances“ nennen: auf Bund, Länder und auf die drei Staatsgewalten und nicht zuletzt auf das Bundesverfassungsgericht.
Wie steht es heute um unsere Verfassung, ist sie renovierungsbedürftig?
Stresemann: Das Grundgesetz ist in guter Verfassung, auch dank dem Bundesverfassungsgericht, dessen Arbeit man gar nicht hoch genug schätzen kann. Es kann von jedem Bürger angerufen werden, und es sorgt nicht nur für die Durchsetzung der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen, sondern entwickelt die Grundrechte auch weiter. Viele Fragen, mit denen wir heute konfrontiert sind – man denke nur an das Internet – stellten sich vor 70 Jahren ja noch nicht. Das Bundesverfassungsgericht gibt auch darauf Antworten. So wurde zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus unserer Verfassung herausgelesen.
Der Untergang von Weimar wurde auch begleitet durch einen starken Nationalismus. Auch heute nimmt das nationalstaatliche Denken wieder zu.
Stresemann: Richtig, wir beobachten eine Wiederkehr von Nationalismus in vielen Ländern Europas. Ich sehe dies auch als Gegenbewegung zur Globalisierung, zur Flüchtlingskrise, zur fortschreitenden Entwicklung der EU. Es gibt eine Sehnsucht nach den überschaubareren Strukturen des Nationalstaats. Viele Bürger nehmen das, was in der EU entschieden wird, nicht als etwas wahr, an dem sie selbst beteiligt waren oder sind. Der Unmut darüber findet dann an der Wahlurne seinen Ausdruck, wenn Menschen für Parteien stimmen, die Nationalismus propagieren. Das ist klassisches Protestwählerverhalten. Darauf müssen die demokratischen Parteien reagieren.
Wie denn?
Stresemann: Man muss den Dialog auch mit diesen Wählern suchen und ihre Sorgen ernst nehmen. Ganz fatal wäre es, eine bestimmte Politik als alternativlos darzustellen. Politiker sollten stets die verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigen, Debatten in der Gesellschaft anstoßen und den Menschen vermitteln, dass sie über Gegenwart und Zukunft mitentscheiden. Das macht Demokratie aus.
Brauchen wir eine europäische Verfassung?
Stresemann: „Vereinigte Staaten von Europa“ bräuchten tatsächlich eine Verfassung. Aber wir brauchen zunächst eine Debatte und eine Entscheidung darüber, wohin die EU eigentlich steuern soll. Bislang verläuft die europäische Integration nach dem Motto: der Weg ist das Ziel. Es war sicherlich richtig, sich erst einmal auf den Weg zu machen. Mit der Zeit rücken aber die Fragen nach der Richtung in den Vordergrund. Wofür steht diese Union? Soll sie eher wirtschaftsfreundlich oder sozial ausgerichtet sein? Welche Kompetenzverteilung soll im Verhältnis der Nationalstaaten zur EU gelten? Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor wir über eine gemeinsame europäische Verfassung nachdenken. Zumal wir schon die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Charta der Grundrechte haben.
Wird denn zu wenig über die Vorteile Europas geredet, über ein Leben in Freiheit, Frieden und Wohlstand?
Stresemann: Das ist alles immens wichtig. Aber wie geht es weiter? Ich kann die Sorge vieler Menschen vor einer zu starken EU-Zentralregierung nachvollziehen. In Deutschland haben wir gute Erfahrungen mit dem Föderalismus und dezentraler Verwaltung gemacht und sehr schlechte mit dem Zentralstaat. Der französische Präsident Charles de Gaulle hat vom „Europa der Vaterländer“ gesprochen, d.h. dass die Einzelstaaten ihre Identität behalten. Das wünschen sich sicherlich viele Bürger. Je mehr Kompetenzen auf die EU übergehen, desto stärker wird dagegen das Gefühl, an nationaler Identität und an Einfluss zu verlieren. Freiheit, Frieden und Wohlstand in Europa sind nicht davon abhängig, dass alles in Brüssel entschieden wird.
Das heißt?
Stresemann: Die Bürger wollen beteiligt werden und Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Das muss man ernst nehmen! Ich bin eine große Anhängerin der europäischen Idee, aber wir müssen auch kritische Fragen zulassen; wer die EU kritisiert, ist deshalb noch lange kein Feind der europäischen Einigung.
Sehen Sie bestimmte Artikel des Grundgesetzes heute als besonders bedroht an?
Stresemann: Ich sehe nicht, dass bestimmte Grundrechte gefährdet sind. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Dialog und Kompromiss zunehmend geringgeschätzt werden. Leider ist der Diskurs heute aggressiver geworden. Vertreter der Gegenseite werden vorschnell als Feind eingeordnet, und ganz unerträglich ist es, wenn Menschen wegen ihres politischen Engagements mit Gewalt gedroht wird. Hier muss der Staat eingreifen. Ich habe den Eindruck, manchen ist der Dialog, die Abwägung Pro und Contra zu mühsam, sie wünschen sich offenbar den Einen, der mit starker Hand regiert. Aber der gute Diktator ist eine Illusion; niemand vereint alle Interessen einer Gesellschaft in seiner Person.
Die Aggressivität in Debatten scheint vor allem in jüngster Zeit zuzunehmen…
Stresemann: Das stimmt leider, aber wir sind weit entfernt von den sogenannten Weimarer Verhältnissen, auch wenn sich heute bestimmte Gruppierungen von rechts und links unversöhnlich gegenüberstehen. In den 1920er Jahren gab es zahlreiche politische Morde. Opfer waren u.a. die Reichsminister Walter Rathenau und Matthias Erzberger sowie der SPD-Vorsitzende Hugo Haase. Wenn heute das Klima aggressiver wird, kann es nur heißen: Wehret den Anfängen! Der Staat muss hier ein Stoppschild setzen. Scharfe politische Debatten sollten wir alle aushalten, politische Gewalt auf keinen Fall.
Die Justiz steht vor besonderen Herausforderungen.
Stresemann: Unsere Verfassung ist darauf angelegt, dass die Bürger den Staat in die Schranken weisen können. In den 90er Jahren wurde aber ein „schlanker Staat“ propagiert, der bei den staatlichen Institutionen massiv sparte und die Justiz davon nicht ausnahm. Das hat Spuren hinterlassen. Da müssen wir umdenken: Ein starker Staat ist auch notwendig, um Freiheitsrechte und Demokratie zu schützen. Ich weiß, das ist ein schmaler Grat. Die Sorge vor einem zu starken, also repressiven Staat ist sicher berechtigt. Aber es untergräbt das Vertrauen der Menschen in die Institutionen, wenn etwa Straftaten wegen Überlastung der Justiz nicht mehr oder nur noch schleppend verfolgt werden.
Vor allem im Internet wird gegen demokratische Institutionen und Politiker gehetzt. Sogar Morddrohungen werden manchmal erst nach Wochen in sozialen Netzwerken gelöscht. Wie sollten wir mit dieser Entwicklung umgehen?
Stresemann: Dafür gibt es kein Patentrezept. Natürlich müssen Aufrufe zu Straftaten bis hin zum Mord schnellstmöglich gelöscht werden, aber insgesamt es ist schwierig, die richtige Balance zu finden. Es gibt ja bereits Beschwerden, dass Plattformen im Netz aus Furcht vor Sanktionen zu viel statt zu wenig löschen. Im Zweifel gegen die Kommunikationsfreiheit darf nicht das Leitbild sein. Dieses Problem zu lösen, ist eine Aufgabe für das nächste Jahrzehnt.
Zurück zu unserer Verfassung. Haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine übergeordnete Botschaft mit auf den Weg gegeben?
Stresemann: Sie haben bewusst die Grundrechte an den Anfang der Verfassung gesetzt, und ganz vornean Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Damit sollte signalisiert werden: Der Mensch steht im Mittelpunkt dieser Verfassung; der Staat ist für die Menschen da und nicht umgekehrt.
Haben Sie einen persönlichen Lieblingsartikel im Grundgesetz?

Stresemann: Als Richterin ist mein Lieblingsartikel natürlich Art. 97 Abs. 1 GG: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“. Als Richterin profitiere ich auch von Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Fehlt aus Ihrer Sicht etwas im Grundgesetz?
Stresemann: Ich würde mir wünschen, dass Artikel 20a mehr in den Blick gerät, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft. Es heißt darin, dass der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützt. Das ist ein sogenanntes Staatsziel, aus dem man zwar keine unmittelbaren Rechte ableiten kann, aber es wäre zu wünschen, dass die Politik dieses Staatsziel ernster nähme.
Dann müsste Ihnen die Bewegung Fridays for Future sympathisch sein …
Stresemann: Ist sie auch. Und ihre Sorgen sind allzu berechtigt. Das Artensterben nimmt rasant zu, den Klimawandel kann man nicht bestreiten. Wenn die Jugendlichen von Politikern mehr Aktivitäten fordern, haben sie das Grundgesetz in Form von Art. 20a auf ihrer Seite.

Was würde Ihr Großvater heute über Grundgesetz, aber auch den Zustand von Europa und Deutschland sagen?
Stresemann: Sein größtes Anliegen war die Aussöhnung der Erzfeinde Frankreich und Deutschland. Heute kann sich doch niemand mehr vorstellen, dass diese beiden Nationen noch einmal gegeneinander Krieg führen. Er würde sich auch über die Stabilität und die Weltoffenheit Deutschlands freuen. Mein Großvater hat nach dem Ersten Weltkrieg viel für die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund getan. Sein Ziel, Deutschland zu einem anerkannten Mitglied der Staatengemeinschaft zu machen, ist heute mit unserem Status in der UN erreicht. Ihm schwebte auch ein vereintes Europa vor, wenn er fragte: „Wo bleibt die europäische Münze? Wo die europäische Briefmarke?“ Die gemeinsame Währung gibt es inzwischen. Mein Großvater wäre sehr glücklich, wenn er das heutige Deutschland und das Grundgesetz sehen würde.
Zur Person
Christina Stresemann (61) ist seit 2003 Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Seit 2007 gehört sie dem Präsidium, seit 2010 dem Präsidialrat des Bundesgerichtshofs an. 2012 wurde ihr der Vorsitz des V. Zivilsenates übertragen. Von 2004 bis 2012 war Stresemann auch Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Sie verbrachte ihre Kindheit in Berlin-Dahlem und besuchte dort die John-F.-Kennedy-Schule. Ihr Jurastudium absolvierte sie an der Freien Universität Berlin.
Ihre Eltern sind der Dirigent Wolfgang Stresemann und die Pianistin Mary Jean Stresemann. Ihr Großvater war der Politiker Gustav Stresemann (1878 bis 1929). Er war Staatsmann in der Weimarer Republik, 1923 Reichskanzler und danach bis zu seinem Tod Reichsminister des Auswärtigen. Nur wenige Jahre nach den schrecklichen Schlachten des Ersten Weltkrieges trug Gustav Stresemann zur Verbesserung der Beziehungen mit Frankreich bei. 1926 erhielt er zusammen mit seinem französischen Amtskollegen Aristide Briand den Friedensnobelpreis. Stresemann war als Parteipolitiker ab 1917 Partei- und Fraktionschef der Nationalliberalen Partei und nach der Novemberrevolution und der Gründung der DVP deren Parteivorsitzender.
Der Hintergrund zum Fall Lüth
Im Interview spricht Christina Stresemann über das epochemachende Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958. Wofür steht das Lüth-Urteil? Artikel 5 Absatz 1 im Grundgesetz lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Doch die Freiheit musste zunächst erkämpft werden.
In den ersten Jahren der Bundesrepublik, als die Erinnerung an die Judenverfolgung noch nah war, nutzte Erich Lüth die Kraft des freien Wortes zum Boykottaufruf gegen den NS-Propagandafilmer Veit Harlan: Der „Jud Süß“-Regisseur dürfe nicht zum Repräsentanten des neuen deutschen Films aufsteigen, forderte der streitbare Leiter der Hamburger Pressestelle. Doch die Justiz stellte sich zunächst auf die Seite des klagenden Filmproduzenten – bis das Bundesverfassungsgericht 1958 der Meinungsfreiheit den Vorrang einräumte und Lüths Verfassungsbeschwerde stattgab. Das Lüth-Urteil, das die Grundrechtsdogmatik revolutionierte, schrieb tatsächlich Rechtsgeschichte.
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