US-Angriff auf Iran: Experte schließt Nato-Bündnisfall bei Gegenschlag aus
Weil der Angriff der USA auf den Iran völkerrechtswidrig sei, gebe es bei einem Gegenschlag der Mullahs keine Beistandspflicht der Nato-Staaten, sagt der Tübinger Völkerrechtler Jochen von Bernstorff.
Nach dem Angriff der USA auf iranische Atomanlagen ist die Sorge vor einer weiteren Eskalation im Nahen Osten groß. Und es stellt sich die Frage, ob in der Nato der Bündnisfall eintreten würde, wenn der Iran zu Vergeltungsangriffen gegen die Amerikaner greifen würde. Der Tübinger Völkerrechtler Jochen von Bernstorff hat dazu eine klare Meinung. Aus seiner Sicht, die viele andere Experten teilen, war der Angriff der USA auf den Iran „eindeutig rechtswidrig“, sagte von Bernstoff der dpa. Es sehe wenig Spielraum für eine völkerrechtliche Rechtfertigung des Angriffs. Da die Amerikaner selbst nicht angegriffen worden seien, liege kein Fall individueller Selbstverteidigung vor, so der Professor für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte an der Universität Tübingen.
Angriff der USA auf Iran: Kein Nato-Bündnisfall bei iranischem Gegenschlag
Da der Angriff der USA gegen den Iran völkerrechtswidrig sei, gebe es auch bei einem iranischen Gegenschlag keinen Nato-Bündnisfall, betonte von Bernstoff. „Es besteht dann keine Pflicht beizustehen.“ Solange das Vorgehen der USA nicht völkerrechtskonform sei, gebe es keinen Bündnisfall, betonte der Völkerrechtler. Eine Mitwirkung Deutschlands an den Angriffen der USA auf den Iran, die derzeit nicht absehbar ist, könnte von Bernstoff zufolge als Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Angriff eingestuft werden. Er betonte, dass politische Erwägungen im Völkerrecht keine Rolle spielten.
„Das Völkerrecht macht beim Gewaltverbot keinen Unterschied zwischen einem Mullah-Regime und einer Demokratie“, sagte der Experte. Es gebe kein präventives Selbstverteidigungsrecht gegen Gefahren, die möglicherweise in der Zukunft drohten.
In der Geschichte der Nato gab es erst einmal den Bündnisfall
Der Bündnisfall ist im Artikel 5 des Nordatlantikvertrags geregelt. Demnach wird ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Nato-Staaten „als ein Angriff gegen sie alle angesehen“. Ein solcher Bündnisfall muss einstimmig von allen Nato-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. In der Geschichte des Verteidigungsbündnisses gab es erst einmal einen Bündnisfall. Er wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen, um die USA im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen.

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