Hohenloher Abgeordneter von Stetten: Brosius-Gersdorf wird keine Mehrheit erhalten
Christian von Stetten (CDU) ist Vorstand des mächtigen Parlamentskreises Mittelstand. Von dort kam offenbar schon früh das Signal, dass Frauke Brosius-Gersdorf bei der Wahl zur Verfassungsrichterin durchfallen wird.

Wie bewerten Sie ganz allgemein die Vorgänge um die Wahl der drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht?
Christian von Stetten: Jeden Monat entscheiden die Mitglieder des Deutschen Bundestages in Wahlen über Kandidatinnen und Kandidaten für wichtige Staatsämter. Letzten Monat war es die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bei der die von CDU/CSU, SPD und Grünen vorgeschlagenen Kandidaten die notwendige Mehrheit bekommen haben und die beiden Kandidaten von AfD- und Linke-Fraktion nicht gewählt wurden. Das sind ganz normale demokratische Entscheidungsprozesse im Parlament. Hart für die Betroffenen, aber im Grundgesetz so vorgesehen.
Es gibt Wahlen, da reichen 50 Prozent der Stimmen für eine Mehrheit, aber bei besonders konsensorientierten Wahlen brauchen die Kandidaten eine zwei Drittel Mehrheit. Wenn eine zwei Drittel Mehrheit – wie bei Verfassungsrichtern – notwendig ist, empfiehlt es sich, Kandidaten aufzustellen, die über alle Parteigrenzen hinweg angesehen und mehrheitsfähig sind.
Gab es in kürzerer Vergangenheit ähnliche Verfahren, in denen Kandidaten der CDU abgelehnt worden waren? Wenn ja, in welcher Personalie?
von Stetten: Ja. CDU und CSU hatten in diesem Jahr das Vorschlagsrecht für einen Nachfolger der drei ausscheidenden Verfassungsrichter Josef Christ, Ulrich Maidowski und Doris König. Unser Personalvorschlag wurde schon im Vorfeld der Wahl – unter anderem von den Grünen – abgelehnt, so dass wir den Kandidaten rechtzeitig und ohne Beschädigung der Person zurückgezogen haben.
Der Ausweg war: das Bundesverfassungsgericht hat selber einen einstimmigen Personalvorschlag gemacht, der dann auch von den Grünen akzeptiert wurde. Wenn Kandidaten eine zwei Drittel Mehrheit brauchen, müssen sie Kompromisskandidaten sein.
Sie gelten als deutlicher Kritiker von Frau Brosius-Gersdorf und halten Sie für ungeeignet für das Amt. Was sind die konkreten Gründe?
von Stetten: Ich bin kein öffentlicher Kritiker von Frau Brosius-Gersdorf, aber ich war der erste, der ausgesprochen hat: sollte sie tatsächlich von der SPD zur Wahl aufgestellt werden, würde sie bei einer geheimen Wahl im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Christian von Stetten: „Meinung wurde nicht ernst genommen“
Seit wann war Herr Spahn darüber informiert, dass Frau Brosius-Gersdorf innerhalb der CDU-Fraktion keine Mehrheit erhält?
von Stetten: Es ist öffentlich bekannt, dass ich bereits am Montag der Fraktion mitgeteilt habe, dass Frau Brosius-Gersdorf am Freitag keine zwei Drittel Mehrheit erhalten wird. Offensichtlich wurde diese Warnung nicht ernst genommen, und die Woche ging für alle Beteiligten unschön zu Ende.
Wie hoch war die Zahl der Mitglieder des Parlamentskreises Mittelstand, die gegen Frau Brosius-Gersdorf gestimmt hätten?
von Stetten: Es gibt keine öffentlichen Zahlen, aber die Personenzahl hätte ausgereicht, damit in der Parlamentsabstimmung keine zwei Drittel Mehrheit zustande kommt.
Was spricht aus Sicht des Parlamentskreises Mittelstand gegen die von der SPD vorgeschlagene Richterin
von Stetten: Jeder Abgeordnete hat sich die drei zur Wahl stehenden Richterkandidaten genau angeschaut. Schließlich werden die Richter für zwölf Jahre gewählt und Frau Brosius-Gersdorf wäre zudem in einigen Jahren die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts geworden. Zwei Kandidaten hätten die notwendige Mehrheit bei der Abstimmung bekommen und bei Frau Brosius-Gersdorf hatten zu viele Abgeordnete aus unterschiedlichsten Gründen erhebliche Bedenken.
SPD hätte laut von Stetten früher informiert werden müssen
Wie bewerten Sie die Ablehnung von Brosius-Gersdorf?
von Stetten: Es ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang, dass vorgeschlagene Kandidaten auch scheitern können. Gott sei Dank haben wir noch ausreichend frei gewählte Abgeordnete, die nicht alles abnicken, was aus den Parteizentralen vorgelegt wird.
Allerdings gebe ich den Kritikern recht, es wäre von Seiten der CDU/CSU sinnvoller gewesen, der SPD und der Kandidatin noch früher zu signalisieren: „Zieh Dich bitte zurück, es wird keine zwei Drittel Mehrheit geben.“
Gehen Sie davon aus, dass Brosius-Gersdorf doch noch Richterin am Bundesverfassungsgericht werden kann?
von Stetten: Nein. Sie wird auch in zwei Monaten nicht die erforderliche Mehrheit im Deutschen Bundestag erhalten. Deshalb wird sich die SPD auf die Suche nach einer neuen, nicht so umstrittenen Kandidatin begeben müssen.
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