Bundestag wählt vier Vizepräsidenten – AfD-Kandidat fällt durch
Die Wahl von vier Vizepräsidenten des Bundestages geht in der ersten Sitzung unproblematisch durch. Alle erhalten die nötige Stimmenzahl – nicht aber der fünfte Kandidat, den die AfD nominiert hat.
Nach der Wahl der CDU-Politikerin Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin hat der neue Bundestag in seiner ersten Sitzung auch vier Stellvertreter bestimmt. In das Präsidium des Parlaments gewählt wurden: Andrea Lindholz (CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Grüne) und Bodo Ramelow (Linke).
AfD-Kandidat Gerold Otten fällt bei Wahl fürs Bundestagspräsidium – mehrfach
Der AfD-Kandidat Gerold Otten erhielt nicht die nötige Stimmenzahl und scheiterte. Die AfD hat einen zweiten Wahlgang angefragt – auch in der zweiten und dritten Runde verfehlt der Kandidat Otten die nötige Mehrheit deutlich.

Die AfD-Fraktion könnte nach dem Scheitern von Gerold Otten weitere Kandidaten für das Amt eines Vizepräsidenten des neuen Bundestags aufstellen. „Ich gehe davon aus, dass wir das machen werden", sagte der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, Tino Chrupalla, auf die Frage, ob es weitere Kandidaten geben wird. Die Partei werde nun darüber beraten.
Ebenso werde man intern über die Möglichkeit sprechen, dass Otten erneut antritt, sagte Chrupalla. Das setze allerdings voraus, dass der Ältestenrat des Bundestags einen vierten Wahlgang ermögliche, fügte er hinzu.
Bundestag wählt diese vier neuen Vizepräsidenten
Die Innenpolitikerin Lindholz war zuletzt stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion gewesen. Ortleb war Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Nouripour stand bis November 2024 als Parteichef an der Spitze der Grünen. Ramelow regierte bis Dezember 2024 als Ministerpräsident das Land Thüringen.
Der Bundestag hatte zuvor beschlossen, dass Klöckner als Präsidentin fünf Stellvertreter haben soll. Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 erhielt noch nie einer ihrer Abgeordneten die nötige Stimmenzahl, weil die anderen Fraktionen ihre Bewerber mehrheitlich nicht unterstützten.
Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellt. Das Grundgesetz schreibt aber auch vor, dass diese gewählt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss 2022 darauf verwiesen und klargestellt, dass der Anspruch einer Fraktion bei der Besetzung des Präsidiums unter dem Vorbehalt der Wahl stehe.
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