Die Reform des Bürgergeldes wird die versprochenen Effekte nicht bringen
Die Reform des Bürgergeldes kommt, die versprochenen Effekte werden im Nichts verpuffen, ist unsere Autorin überzeugt.
Nun ist endlich geschafft, was Friedrich Merz seinen Wählern so lange versprochen hat: Die Reform, beziehungsweise „Abschaffung“, des Bürgergeldes. Was nicht geschafft werden wird: Die Versprechen, die daran gekoppelt sind einzuhalten, nämlich Entlastungen des Sozialstaates in „Milliardenhöhe“.
Phänomen „Totalverweigerer“ ist medial völlig überzeichnet
In der Debatte ist einiges schiefgelaufen und die Union krallt sich an Behauptungen fest, die die Realität verzerren. Ja, es gibt sie, die „Totalverweigerer“ und es gibt auch die, die das System ausnutzen und das ist nicht in Ordnung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Prozentsatz derart gering ist, dass er nicht entscheidend ins Gewicht fällt. „Totalverweigerer“ ist ein politischer Kampfbegriff, der medial völlig überzeichnet ist. Die Zahl wird auf unter ein Prozent geschätzt, statistisch sauber können sie nicht erfasst werden. Es sind Schätzwerte, die auf Grundlage von erhobenen Sanktionen gemessen werden.
Wenn selbst das Arbeitsministerium die Einsparungen als „nicht nennenswert“ betitelt und sie auf 80 bis 90 Millionen (und nicht Milliarden!) schätzt, dann könnte das ein Anlass sein, den eingeschlagenen Weg noch einmal zu hinterfragen.

Reform wird Haushalt nicht retten, aber Sozialstaatsprinzip untergraben
Die Bürgergeldreform wird den Bundeshaushalt nicht retten, aber er wird Menschen, die ohnehin bereits in einer prekären Situation sind, unverhältnismäßig mehr unter Druck setzen. Künftig sollen Leistungen um 100 Prozent gestrichen werden können – ob das verfassungsgemäß ist, ist mindestens zweifelhaft. Auch wenn die Union behauptet, das sei kein Problem und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2019 beruft.
Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert, streicht man Menschen jegliche Form von Unterstützung, kommt der Staat dieser Aufgabe schlicht nicht nach. Ob das im Einzelfall möglich ist, wird unter Umständen dann erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare