Vorzeitiges Ampel-Aus: Warum die meisten Minister trotzdem Anspruch auf Ruhegehalt haben
Bundesminister müssen vier Jahre im Amt sein, damit sie Anspruch auf Pension haben. Warum für die Ampel-Minister eine Ausnahme gilt.
Was geht noch in Berlin nach dem Aus für die Ampel? Die verbliebene Regierungskoalition aus SPD und Grünen will sich mit der Opposition auf wichtige Vorhaben verständigen und diese noch vor Jahresende umsetzen. Doch die Union schaltet auf stur: Erst müsse Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit der Vertrauensfrage wirklich den Weg zu Neuwahlen bereiten.
Ruhegehalt für Bundesminister: Bei einer Vertrauensfrage gelten besondere Regeln
Viele Ampel-Minister werden zum Regierungsende keine volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt gewesen sein. Anspruch auf Ruhegehalt, also die Pension für Bundesminister, haben die meisten trotzdem – denn bei einer Vertrauensfrage gelten besondere Regeln.
Sollte dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen werden, reicht laut Bundesministergesetz "eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren" für das volle Ruhegehalt. Einzig Verteidigungsminister Boris Pistorius hat diese zwei Jahre aktuell noch nicht voll. Er wurde am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt.

Nach Ampel-Aus: Warum die Ausnahmeregelung nicht für drei FDP-Minister gilt
Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die FDP-Minister, die entlassen wurden oder selbst aus der Regierung ausgestiegen sind – also Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger. Buschmann bestätigte dies in der Welt am Sonntag: "Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt."
Für Bundesminister gilt beim Ruhegehalt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Laut Steuerzahlerbund beträgt die bis zum Lebensende gezahlte Pension bei vier Amtsjahren 4.990 Euro – und steigt mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied bis auf maximal 12.908 Euro monatlich.
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