Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ vorläufig aus
Der Bundesverfassungsschutz setzt die Einstufung der Bundes-AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zunächst aus. Das steckt dahinter.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD kürzlich als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Dagegen hat die Partei Klage erhoben. Jetzt hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben.
Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ vorläufig aus
Das BfV bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das Bundesamt wollte sich "mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht" in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern, heißt es.
Zu dem Vorgang erklären die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel gegenüber der dpa: "Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz" Laut Weidel und Chrupalla sei die Stillhaltezusage "ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen."
AfD klagte bereits gegen frühere Verfassungsschutz-Einstufung
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als "Verdachtsfall" geklagt hatte.
Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Stillhaltezusage betrifft auch die Beobachtung der AfD
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden.