Wahlwerbung in Heilbronn und Hohenlohe: Diese Regeln gelten beim Plakatieren
Am Wochenende tauchen die ersten Plakate in Heilbronn auf. In Neckarsulm darf schon seit dem 10. Januar gekleistert werden. Auch in Hohenlohe hat das bunt bebilderte Buhlen um Stimmen begonnen.
Am Wochenende hat der Straßen-Wahlkampf in der Region begonnen. Allzu eifrig waren die Plakatierer in Wüstenrot-Stollenhof: Schon am Freitag hat ein Stimme-Leser ein Groß-Werbebanner einer Partei gesichtet.
Landtagswahlkampf: Großflächigen Werbetafeln und Plakate in Heilbronn
Für die Wahlkämpfer haben mit Stichtag Sonntag die „heiligen sechs Wochen“ vor der Landtagswahl begonnen, also die heiße Phase, ab der in den Kommunen das Plakatieren mit Genehmigung erlaubt ist. Auf großflächigen Werbetafeln, Bannern an Brücken und einer Vielzahl Einzel-Plakate hängen nun Köpfe und Sprüche unterschiedlicher politischer Couleur an Laternen und anderen geeigneten Orten.

Für die Plakatierung ist bei der Stadt Heilbronn eine „Sondernutzungserlaubnis“ des Amts für Straßenwesen erforderlich. Auf einer Vorschlagsliste werden mögliche Plätze für Tafeln und Plakate genannt. Zur Wahl zugelassene politische Parteien, Wählervereinigungen und Einzelpersonen können bis zu 250 A0-Plakate, 30 Großflächentafeln sowie zwei Spannbänder aufstellen oder -hängen.
Wahlkampf in Heilbronn: Wo plakatieren nicht erlaubt ist
Die Auswahl ist relativ frei möglich, aber an vielen Stellen auch nicht erlaubt. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, der Mittelstreifen der Allee, sämtliche öffentlichen wie privaten Zäune sowie die Fußgängerzonen müssen werbefrei bleiben.
Ebenfalls verboten ist das Anbringen von Wahlplakaten an Schaltkästen, Ampeln und Verkehrszeichen. Werbe-Anhänger und -Fahrzeuge sind in Heilbronn grundsätzlich nicht zulässig.
In Neckarsulm darf schon seit zwei Wochen plakatiert werden
Neckarsulm und Bad Friedrichshall sind früher dran: Hier hängen schon Plakate. Seit dem 10. Januar darf in Neckarsulm Wahlwerbung aufgehängt werden, allerdings nicht überall. Für die Plakatierung stellt die Stadt 14 Wahlplakattafeln bereit. Die Parteien dürfen sich ihren Platz nach dem „Windhundprinzip“ aussuchen, natürlich aber nur ein Feld pro Wahlvorschlag belegen.
Weitere, eigene Plakatständer in der Größe A0 sind auf 14 Stück im gesamten Stadtgebiet beschränkt. Auch hier gilt die Regel: Der Verkehr darf nicht behindert oder die Sicht eingeschränkt werden, und die Plakate müssen gut gesichert sein. Spätestens am 15. März müsse alle Ständer und Plakate wieder entfernt sein.
Wahlwerbung in Hohenlohe: Parteien in den Startlöchern
Am Sonntag um 0 Uhr ging es für die Wahlhelfer um den Hohenloher Grünen-Landtagskandidaten Mario Dietel auf Plakatierungstour. Öhringen, Bretzfeld, Künzelsau wollte man schaffen, berichtet Dietel zuvor. Die „Nacht-und-Nebelaktion“ diene vor allem dazu, die besten Plätze für die eigenen Plakate zu ergattern. Denn natürlich gibt es, was die Wahrnehmbarkeit angeht, bessere und schlechtere Spots. Deshalb treffe man nachts schon auch mal Plakatierer anderer Parteien. Wobei viele mittlerweile auch Dienstleister-Firmen hätten, die das für sie übernehmen, erklärt Dietel.
Besonders eng wird es heuer wohl in Pfedelbach und Zweiflingen an den Laternen zugehen: Dort sind nämlich zeitgleich mit der Landtagswahl am 8. März auch Bürgermeisterwahlen. Vier Kandidaten in Pfedelbach und zwei in Zweiflingen buhlen dann ebenfalls um die besten Plakat-Plätze.
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