Landtagswahl Baden-Württemberg 2026: Was das neue Wahlrecht verändert
Am 8. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Neben dem gesenkten Wahlalter sorgt ein neues Wahlrecht für wichtige Änderungen.
Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. In 70 Wahlkreisen werden die neuen Abgeordneten des Landtags gewählt. Neben dem Gang zur Urne kann auch wieder per Brief gewählt werden.
Dabei muss in diesem Jahr beachtet werden, dass es zum ersten Mal ein reformiertes Wahlrecht gibt. Aber was heißt das genau? Ein Überblick über die größten Änderungen:
Landtagswahl Baden-Württemberg 2026: Wahlalter ab 16 Jahren
Laut Statistischem Bundesamt sind rund 7,7 Millionen Menschen wahlberechtigt. So viele wie noch nie. Das liegt vor allem am geänderten Wahlalter. Erstmals dürfen bereits 16-Jährige an der Wahl teilnehmen. Bedingung ist, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Rund 650.000 Menschen zählen dazu. Damit ist der Anteil an Erstwahlberechtigten höher als bei vorherigen Wahlen.
Das ist nicht die einzige Neuerung. Neben der Herabsetzung des Wahlalters hat sich auch die Stimmenvergabe geändert. Zum ersten Mal haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen. Ein Kreuz setzt man für den direkten Kandidaten, der den Wahlkreis im Landtag vertreten soll. Mit dem zweiten Kreuz entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei. Man kann beide Stimmen derselben Partei geben oder unterschiedliche Parteien auswählen.
Zwei Stimmen für die Landtagswahl: Das ändert sich in Baden-Württemberg
Mit der neuen Stimmenvergabe ändert sich möglicherweise auch die Größe des Landtags. Aufgrund der Zwei-Stimmen-Regelung kann es zu mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen. Denn erst einmal bekommt jeder direkt gewählte Kandidat – durch die Erststimme – einen Sitz im Landtag. Gewinnen mehr Kandidaten einen Sitz, als die Partei mit der zweiten Stimme eigentlich erhalten hätte, dürfen die Kandidaten bleiben und die Partei erhält ein Überhangmandat. Damit die anderen Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, erhalten diese ein Ausgleichsmandat, also mehr Sitze, als sie ursprünglich durch die Wahl erhalten hätten.
Welche Kandidaten der Parteien in den Landtag einziehen, die nicht direkt gewählt wurden, entscheidet sich über den Listenplatz. Den legen die Parteien im Vorfeld fest. Mindestens 120 Sitze wird der Landtag haben. Bei 70 Wahlkreisen gibt es auch 70 Direktmandate. Die anderen entscheiden sich über die Listenplätze.
Wahlrecht ändert sich – Landtagswahl weiterhin Verhältnis- und Persönlichkeitswahl
Zwar ändert sich die Art und Weise, wie gewählt wird, aber schon vor der Wahl 2026 war das Wahlrecht eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl. Das ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nicht.
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