Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg: Was Wähler jetzt wissen müssen
Darf man schon vorher wählen, wenn man in Urlaub geht? Was muss man zur Wahl mitbringen? Und dürfen auch EU-Bürger wählen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl am 8. März.
Am Sonntag, 8. März findet von 8 bis 18 Uhr die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Neu ist, dass man mit zwei Stimmen sowohl eine Partei als auch einen direkten Abgeordneten für jeden Wahlkreis wählen kann. Was gibt es sonst noch zu beachten? Wir haben die wichtigsten Infos zusammengestellt.
Landtagswahl 2026: Wo wählt man und was muss man mitbringen?
Informationen zum Wahllokal stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die schon verschickt worden ist. Wer bisher keine erhalten hat, sollte sich bei seiner Kommune melden. Zur Wahl im Wahllokal kann die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, muss sie aber nicht unbedingt. Es reicht der Personalausweis.
Wer ist bei der Landtagswahl wahlberechtigt?
Neu ist, dass bei der Landtagswahl 2026 jetzt schon 16-Jährige wählen dürfen. Wer aber erst kurz vor der Wahl Geburtstag hat, muss sich unter Umständen um den Eintrag ins Wählerverzeichnis kümmern, da der Stichtag hierfür schon im Januar war. Wer mindestens drei Monate in Baden-Württemberg lebt und hier gemeldet ist, darf den Landtag wählen. Allerdings gilt das nur für deutsche Staatsangehörige. EU-Bürger und Ausländer dürfen bei der Landtagswahl nicht wählen.
Ich bin am Sonntag im Urlaub oder habe keine Zeit. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, heißt es beispielsweise auf der Internetseite der Stadt Neckarsulm. „Bis zum 6. März um 15 Uhr liegen den Kommunen die Stimmzettel vor, sodass auch vor Ort im Bürgerbüro oder den Verwaltungsstellen zu den bekannten Öffnungszeiten gewählt werden kann.“ Ansonsten können noch bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Allerdings muss man die Unterlagen dann persönlich abholen. Das Zurückschicken der Briefwahlunterlagen garantiert die Deutsche Post bis drei Werktage vor dem Wahlsonntag. Den roten Wahlbrief kann man bis Sonntag 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Wie beantragt man die Briefwahl?
Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per Link auf der Homepage der Kommune oder postalisch durch das Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Oder direkt im Rathaus zu den Öffnungszeiten.
Kann jeder bei der Wahl und der Auszählung dabei sein?
Die Wahllokale sind allesamt barrierefrei zugänglich. Für Sehbehinderte gibt es keine Schablonen vor Ort, diese müssen vorab angefordert und selbst mitgebracht werden. In Ausnahmefällen darf eine Hilfsperson assistieren, wenn man den Wahlzettel nicht selbst ausfüllen kann. Die Auszählung ab 18 Uhr ist wie bei jeder Wahl öffentlich.
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