Was bei der Briefwahl zu beachten ist
Kurze Fristen bringen Ämter wie Briefwähler in Zeitnot. Doch es gibt eine dritte Option zwischen Urnengang und Briefwahl: die Briefwahlunterlagen abholen, gleich vor Ort ausfüllen und abgeben

Briefwahl oder Wahlkabine? Bei der vorgezogenen Bundestagswahl drängt die Zeit. Viele Briefwähler sorgen sich, dass Wahlunterlagen wegen verkürzter Fristen nicht rechtzeitig zurück in den Rathäusern sind. Die Städte Öhringen und Künzelsau informieren darüber, was bei der Briefwahl zu beachten ist.
Wer seine Wahlbenachrichtigung hat, kann direkt Briefwahl beantragen
In Öhringen werden seit einer Woche die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer seine erhalten hat, kann damit direkt Briefwahl beantragen. Anders als früher ist dazu kein triftiger Grund mehr nötig. Hierzu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Briefwahlanträge sind per Post, Fax oder E-Mail möglich, nicht jedoch telefonisch. Öhringen und Künzelsau bieten die Briefwahl-Beantragung auch online an unter www.oehringen.de und www.kuenzelsau.de. Briefwähler können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden lassen.
So eng ist der Zeitplan getaktet
Um sicher zu gehen, dass die Unterlagen rechtzeitig vor dem Wahltermin zugestellt wird, bitten die Städte darum, sie so früh wie möglich zu beantragen. Aufgrund der kurzen Zeit bis zur Wahl stelle die zügige Zustellung der Briefwahlunterlagen und die rechtzeitige Rücksendung eine besondere Herausforderung dar, teilt die Stadt Öhringen mit. Denn die Fristen sind sehr kurz: Erst nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30. Januar steht fest, welche Kandidaten und welche Parteien auf den Stimmzetteln stehen werden. Deren Druck beginnt sofort nach der Sitzung, der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt aber frühestens ab 10. Februar. So empfiehlt die Stadt Öhringen, am Wahltag persönlich im Wahllokal zu wählen. Briefwahl solle man nur bei dringendem Bedarf beantragen und den Wahlbrief so rasch wie möglich einsenden.
Wahlscheine für die Briefwahl können theoretisch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Doch wegen der Postlaufzeiten ist es praktisch kaum möglich, die Unterlagen pünktlich wieder abzugeben. Schließlich muss man bedenken: Der ausgefüllte Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr, im Wahlbüro angekommensein – durch persönliche Abgabe dort oder eben per Post. Per Post sollte man ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl verschicken, rät die Regierung. So bleiben Briefwählern dieses Mal nur wenige Tage Zeit zum Ausfüllen der Unterlagen.
So funktioniert die „Briefwahl an Ort und Stelle“
Auf Nummer sicher geht man, wenn man alles vor Ort im Amt erledigt: abholen, ausfüllen, abgeben. Das geht nämlich auch, als dritte Option: die „Briefwahl an Ort und Stelle“. Das Prozedere: Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde ab – auch dies geht frühestens am 10. Februar –, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle abgeben. Sie können direkt in einer Wahlkabine die Unterlagen ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.
Diese Möglichkeit gibt es schon länger – sie wird nur selten genutzt. Das Rathaus in Heilbronn geht davon aus, das jener Option bei dieser Bundestagswahl mit den kürzeren Fristen eine höhere Bedeutung zukommt. Das Rathaus habe Briefwählern diese Art der Stimmabgabe immer spätestens in der Woche vor einer Wahl empfohlen.
Stimme.de