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Termin am 23. Februar
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Termine, Antrag und Fristen: Das gilt bei der Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

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Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. Wähler können ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Diese Fristen sollte man beachten.


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In etwas etwas mehr als sechs Wochen wird der neue Bundestag gewählt. Am Wochenende des 23. Februars steht abseits der Wahl mitunter viel an: Faschingsferien, Fastnachtsumzüge, Skiurlaub.

Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Briefwahl zur Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigungen kommen ab dem 13. Januar

Normalerweise hat man für die Briefwahl circa sechs Wochen Zeit. Durch die vorgezogene Wahl, ist das diesmal nicht so. Um seine Stimme per Briefwahl abgeben zu können, muss man einen Wahlschein bei seiner Gemeinde beantragen.

Das geht persönlich, schriftlich oder online, per Telefon ist das nicht möglich. Der Antrag muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Wahlscheine können theoretisch schon beantragt werden, bevor man die Wahlbenachrichtigung erhält. Der späteste Zeitpunkt für einen Antrag ist Freitag, 21. Februar um 15 Uhr. 

Der Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis ist der 12. Januar, die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden ab dem 13. Januar verschickt. Bis spätestens 2. Februar müssen Wähler ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, falls nicht, sollte man sich bei seiner Gemeinde informieren, ob man korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann.

Wahlbrief zur Bundestagswahl 2025 muss rechtzeitig abgeschickt werden

„Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden“, informiert die Bundeswahlleiterin auf ihrer Webseite.

Der Brief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden, so die Empfehlung, spätestens bis 18 Uhr am Wahlsonntag muss er eingegangen sein. Kommt der Wahlbrief zu spät, wird die Stimme nicht mitgezählt.

Die Stimmzettel werden ab dem 10. Februar verschickt. Sie können erst gedruckt werden, wenn die Parteien ihre Landeslisten mit den Kandidaten für die Wahlkreise aufgestellt haben. Die Frist dafür endet am 20. Januar. Am 24. Januar entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Listen, bis zum 30. Januar wird über mögliche Beschwerden entschieden. 

So funktioniert die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

Die Teilnahme an der Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Deutsche, die im Ausland leben müssen sich bis spätestens 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das gilt für alle, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Der Antrag muss an die zuständige Gemeinde per Post, Fax oder Mail geschickt werden. Zuständig ist die Gemeinde, in der man zuletzt in Deutschland gemeldet war. Der Eintrag ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung für die Briefwahl und muss bei jeder Wahl erneut beantragt werden.

Bei der Stadt Heilbronn kann man ab dem 10. Februar seinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 15 Uhr. Online kann man die Unterlagen vom 13. Januar bis zum 19. Februar beantragen, über einen Link auf der Seite der Stadt.

Ebenfalls möglich ist es, den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu scannen: Mit dieser Variante ist der Antrag bereits vorausgefüllt, nur das Geburtsdatum muss noch ergänzt werden. Schriftliche Anträge sind ebenfalls möglich, entweder mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder mit einem Formular, das auf der Seite der Stadt zu finden ist. 

Bundestagswahl 2025: Was in den Briefwahlunterlagen enthalten ist

Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen roten  Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt. Auf dem Stimmzettel kreuzt man sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme an. Anschließend wird der Stimmzettel im Stimmzettelumschlag verschlossen.

Auf dem Wahlschein befindet sich unten eine „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“: diese muss mit Datum unterschrieben werden. Dann werden Wahlschein und Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Der Wahlbriefumschlag kann unfrankiert zur Post gegeben werden oder bei der angegebenen Stelle auf dem Wahlbriefumschlag direkt abgegeben werden. 

Der Anteil der Briefwähler steigt seit Jahren. Bei der Bundestagswahl 2021 lag er bei 47,3 Prozent, 2017 bei 28,6 Prozent. In Baden-Württemberg gaben 2021 50,3 Prozent der Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab, 1994 waren es noch 12,4 Prozent. 

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