Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Es gibt nur Lose statt Lösungen
Das Investitionsprogramm für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung reicht nicht aus. Es ist ein Armutszeugnis, wenn Bildungsgerechtigkeit aus dem Lostopf kommt, meint unsere Autorin.

Der gute alte Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“ gilt überall – außer in der Politik. Da schafft der Bund einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und kündigt großspurig ein Investitionsprogramm an, um „die Länder“ zu unterstützen. Niemand spricht davon, dass das nicht ausreichen könnte, obwohl Kommunalverbände von Anfang an davor warnen, dass der Anspruch finanziell und personell nicht zu stemmen ist.
Schulbau ist teuer, doch das kümmert den Bund wenig. Denn die Rechnung für die Umsetzung müssen am Ende andere übernehmen. Nicht die Länder, sondern die Kommunen. Als Schulträger sind sie die letzten Glieder der Kette.
Erfolg hängt vom Losglück ab
Ihr Erfolg und damit auch die Qualität der Betreuungsangebote hängt jetzt vom Losglück ab. Statt Lösungen anzubieten, macht das Land aus dem Förderprogramm zum Ganztagsausbau eine Lotterie. Dieser unfassbare Vorgang führt alle Bekenntnisse zur Bildungsgerechtigkeit ad absurdum.
Ganz davon abgesehen, dass inhaltliche Vorgaben fehlen, hängt nun auch noch vom Zufall ab, wo in die dringend notwendige Ganztagsbetreuung investiert werden kann. Ein flächendeckender Rechtsanspruch ist so nicht umzusetzen. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Kommunen und eine traurige Botschaft an Kinder und Eltern, wenn Bildungschancen aus dem Lostopf kommen.
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