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27. Januar 1945
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Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus – Ist nach 80 Jahren alles geklärt? 

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Viele Menschen verloren durch Nationalsozialisten ihr Leben. Allein mehrere Millionen durch die rassistische Ideologie. Wurde das alles in den vergangenen 80 Jahren aufgearbeitet?

Mehr als zehn Millionen Menschen starben durch die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten. Viele starben in Konzentrationslagern wie beispielsweise Auschwitz.
Mehr als zehn Millionen Menschen starben durch die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten. Viele starben in Konzentrationslagern wie beispielsweise Auschwitz.  Foto: Kay Nietfeld

Vor 80 Jahren wurde das Vernichtungslager Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit. Seit 1966 wird in Deutschland am 27. Januar den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Auch in der Region finden sich noch Spuren der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, etwa das Konzentrationslager (KZ) in Neckargartach oder das KZ-Außenlager von Natzweiler-Struthof im Bad Friedrichshaller Stadtteil Kochendorf.

„Was in der NS-Zeit passiert ist, das hat so monströse Dimensionen gehabt, dass es regelmäßig wieder erklärt werden muss“, sagt Frank Engehausen. Der Professor an der Universität Heidelberg beschäftigt sich als Historiker auch mit der Zeit des Nationalsozialismus.


Mehr als zehn Millionen Todesopfer forderte die rassistische Ideologie der Nazis

Mehr als zehn Millionen Menschen seien gestorben, unter anderem in KZs. Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung seien im engeren Sinne Personen gewesen, die inhaftiert oder in KZs verschleppt oder zwangssterilisiert wurden. 

Zu den Opfern zählten verschiedene Bevölkerungsgruppen. Engehausen zählt auf: Sechs Millionen Juden wurden ermordet, drei Millionen sowjetische Kriegsgefangene, mehr als eineinhalb Millionen nicht-jüdische Polen, 250.000 bis 400.000 Sinti und Roma und andere Gruppen, die als „Zigeuner“ stigmatisiert wurden. Es habe zudem mehr als 200.000 Opfer von Krankenmorden gegeben, das betraf etwa Menschen mit Behinderung. „Das sind alles Schätzwerte“, betont der Wissenschaftler.

Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde viele Menschen verfolgt, darunter auch die Juden. Öffentliche Diskriminierung war nur ein Teil davon, etwa 6 Millionen Juden wurden ermordet.
Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde viele Menschen verfolgt, darunter auch die Juden. Öffentliche Diskriminierung war nur ein Teil davon, etwa 6 Millionen Juden wurden ermordet.  Foto: -

Ebenfalls betroffen waren politische Gegner und „Berufsverbrecher“ – da habe man nicht erst als Mörder reingezählt – und die Zeugen Jehovas, erklärt Engehausen.

Auch queere Menschen wurden im Nationalsozialismus verfolgt

Zu einer weiteren Opfergruppe erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺  – Verband Queere Vielfalt: „Der Hass und die Gewalt des NS-Regimes richteten sich nicht nur gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und andere nicht-genderkonforme Menschen, die wir heute mit dem Überbegriff ‚queer‘ bezeichnen würden.“

Der Verband weiß von ungefähr 50.000 Verhaftungen – die Dunkelziffer sei deutlich höher – nach dem verschärften Paragraf 175 Strafgesetzbuch, der gleichgeschlechtliches Begehren zwischen Männern kriminalisierte. Aufgrund dieses Paragrafen seien aber auch andere queere Menschen verurteilt worden.

Für viele Opfer des NS-Regimes war die Anerkennung des Unrechts ein langer Weg

Die Öffentlichkeit habe von den Verfolgungen gewusst, das Ausmaß sei ihr aber nicht zwangsläufig bekannt gewesen, erklärt Engehausen. 80 Jahre später sei die finanzielle Wiedergutmachung abgeschlossen, die Opfer leben in der Regel nicht mehr.

Bis dahin war es teilweise ein langer Weg: Die Gruppe der Berufsverbrecher sei beispielsweise erst 2020 im Bundestag anerkannt worden. Nach 1945 seien anfangs vor allem Juden und Opfer politischer Verfolgung im Fokus der Wiedergutmachung gewesen. „Bei anderen Gruppen war es sehr, sehr viel schwieriger“, sagt der Historiker.

Es habe schon kurz nach Kriegsende erste Bemühungen gegeben, juristisch vorzugehen, das sei ohne Erfolg geblieben, erklärt Natalie Reinhardt. Die Vorsitzende der baden-württembergischen Landesvertretung deutscher Sinti und Roma - Sinti Powerclub erzählt vom Kampf für Anerkennung durch Aktionen der Bürgerrechtsbewegung.

Völkermord an Gruppen der Sinti und Roma wurde erst in den 1980ern anerkannt

Eine davon sei 1981 die Besetzung des Universitäts-Archiv in Tübingen gewesen. Dort lagerten NS-Rasseakten, die die rassistische Verfolgung der Minderheit bewiesen. „Von da an war es sehr schwierig zu leugnen, dass dieser Völkermord passiert ist.“ 1982 wurde er von der Bundesrepublik anerkannt. Reinhardt betont mit Blick auf die späte Anerkennung: „Viele Errungenschaften sind relativ jung, noch immer stehen grundsätzliche politische Entscheidungen aus.“

Die Zeit nach 1945 werde als „zweite Verfolgung“ bezeichnet, in den Behörden saßen noch Nazis, die am Völkermord beteiligt gewesen seien. Es habe Regelungen geben, die gegen das Grundgesetz verstießen, etwa die polizeiliche Sondererfassung von Sinti und Roma. Betroffene dieser Regelungen haben sich dafür eingesetzt, das Unrecht aufzudecken und klarzustellen, wer Täter und wer Opfer ist, so Reinhardt. Das habe zur Stärkung des Rechtsstaats beigetragen. 

„Von da an war es sehr schwierig zu leugnen, dass dieser Völkermord passiert ist.“ Natalie Reinhardt

Noch lange nach 1945 war das „gleichgeschlechtliche Begehren zwischen Männern“ gesetzlich verboten

„Noch viel schwerer war die Anerkennung von Opfern etwa von Zwangssterilisation“, erklärt Engehausen. Das habe vor allem soziale Randgruppen, aber auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Menschen mit psychischen Krankheiten betroffen. Hier habe die politische Anerkennung erst Ende der 1980er Jahre begonnen. Der Historiker betont: „Wie bei den Sinti und Roma zu spät, um noch die große Masse entschädigen zu können.“ 

„Bis heute sind Menschen mit Behinderungen nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt“, erklärt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Ende dieses Monats entscheide der Bundestag über die Anerkennung. Von etwa 300.000 Opfern der sogenannten „Euthanasie“ gehe die Forschung aus. „Die sogenannte ‚Euthanasie‘ kann man nicht auf ‚die Nazis‘ abschieben, hier trägt die deutsche Ärzteschaft große und schwere Verantwortung“, erklärt Dusel.

So ein Unrecht dürfe sich nie wiederholen, die Forschung müsse dringend vorangetrieben und organisiert werden, fordert Dusel. Die Erkenntnisse daraus seien nötig, um das Unrecht stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen.

Die Erforschung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus ist noch nicht abgeschlossen. Teilweise sind Opfergruppen, die beispielsweise in Konzentrationslager verschleppt wurden, noch nicht anerkannt.
Die Erforschung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus ist noch nicht abgeschlossen. Teilweise sind Opfergruppen, die beispielsweise in Konzentrationslager verschleppt wurden, noch nicht anerkannt.  Foto: Markus Schreiber

Noch heute erfahren Angehörige der Opfergruppen Anfeindungen 

„Der Weg zur Anerkennung der queeren Opfer war lang - auch deshalb, weil der Paragraph 175 noch Jahrzehnte fortbestand“, sagt Alva Träbert. Bis heute schreibe sich die Ungleichbehandlung fort. Queere Personen seien eine große Opfergruppe des Nationalsozialismus, die das Grundgesetz im Artikel 3 Absatz 3 nicht explizit schütze. Es sei angesichts zunehmender Gewalt an der Zeit, diese Schutzlücke endlich zu schließen.

Natalie Reinhardt von der Landesvertretung deutscher Sinti und Roma sagt: „Natürlich ist es jetzt durch die AfD eine ganz andere Situation wie vor ein paar Jahren.“ Auf der einen Seite erfahre die Minderheit viel Solidarität aus der Bevölkerung, leider gebe es aber eine zunehmend feindliche Stimmung: Die Minderheit erfahre Übergriffe und Anfeindungen. Die Landesvertretung betreibe deshalb Projekte, um die Minderheit sichtbar zu machen, etwa Bildungsarbeit an Universitäten.

Präsident des Zentralrats des Juden äußert sich zu aktueller Lage

In der Zeit nach dem Zivilisationsbruch des Völkermords an den Juden sei dieser so auch in der Gesellschaft und im politischen Bewusstsein verankert gewesen, erklärt Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Mit zunehmendem zeitlichem Abstand habe ich nun den Eindruck, dass diese Erinnerung nicht nur verblasst, sondern dass sich die Entwicklung ins Gegenteil verkehrt.“

Es gebe beispielsweise Relativierungen von rechts außen, der „Schuldkult“, der von der AfD in die Parlamente getragen werde. „Die Politik muss eine klare Sprache gegen eine subtile Verwässerung der Erinnerung an die Schoa von extrem links und extrem rechts finden“, fordert Josef Schuster.

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