Stimme+
Stuttgart
Lesezeichen setzen Merken

Beleidigungen in den den sozialen Medien: Wichtige Unterscheidung

  
Erfolgreich kopiert!

Das Oberlandesgericht hat im Fall Chebli eine kluge Korrektur vorgenommen, meint unser Autor.

  
Sawsan Chebli wurde in sozialen Medien übelst beleidigt und ging dagegen juristisch vor.
Sawsan Chebli wurde in sozialen Medien übelst beleidigt und ging dagegen juristisch vor.  Foto: Christophe Gateau/dpa

Wer darf wen wie bewerten, beschimpfen, beleidigen? In den sozialen Medien entsteht oft der Eindruck, dass fast alles erlaubt ist. So wird eine negative Bewertung mit einem Vorwurf beantwortet, dann folgt eine empörte Replik, was wiederum einen scharfen Konter auslöst. Kommentare von Dritten heizen mit unbewiesenen Behauptungen die Debatte an und die Erregungsschraube dreht sich immer weiter, bis nur noch Beleidigungen ausgetauscht werden.

Landgericht hat es sich zu einfach gemacht

Im Fall Chebli, bei dem die Berliner SPD-Politikerin zunächst selbst ausgeteilt hat und daraufhin übelst beleidigt wurde, hatte es sich das Landgericht Heilbronn zu einfach gemacht. Nach dem Motto "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus" wurden alle beleidigenden Äußerungen gleichgesetzt und die verschiedenen Eskalationsstufen nicht berücksichtigt.

Entscheidende Unterschiede

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun eine wichtige Korrektur vorgenommen. Es ist eben ein großer Unterschied, ob jemand als "dumm" bezeichnet wird, oder jemand als Mensch herabgewürdigt und aufgrund seiner Herkunft diffamiert wird.

Einen wichtigen Fingerzeig gibt das Urteil auch an alle, die glauben, sie könnten nach einer Schmähung mit dem Hinweis davonkommen, jemand anderes habe wohl ihren Account missbraucht.

Eine Anregung zum Nachdenken

Klug ist auch die Ablehnung einer Entschädigung für die Sawsan Chebli. Dies trägt vielleicht dazu bei, dass auch Politiker darüber nachdenken, mit welchen Formulierungen sie eine Debatte eröffnen.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
  Nach oben