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Hinweise der Lebensmittelkontrolleure gehören nicht ins Internet

  
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Wirte stehen am Pranger, wenn den Lebensmittelkontrolleuren etwas auffällt. Das muss nicht sein, meint unser Autor.

  

Kunden wünschen sich beste Qualität, sowohl beim Lebensmitteleinzelhandel als auch in der Gastronomie. Dass der Staat die Lebensmittel überwacht, ist richtig. Der Gesetzgeber schießt mit zulässigen Veröffentlichungen weit übers Ziel hinaus. Die geben nur eine Seite wieder.

Was sich seither getan hat, ob die Mängel beseitigt wurden: Das alles fehlt beispielsweise beim Bericht über den Württemberger Hof. Außerdem fehlt die Relation.


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Die Hinweise in ein Verhältnis zu setzen, ist wichtig. Nur so können Kunden einschätzen, ob es tatsächlich in einem Betrieb schlimm aussieht. So bleiben betroffene Gastronomen am Ende auf sich allein gestellt. Sie müssen darauf hinweisen, dass sie trotz der Mängel öffnen durften. Wenn Behörden Restaurants anprangern, müssten sie diese dann auch wieder in Schutz nehmen - sobald alles in Ordnung ist.

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