Frankreich verankert Freiheit auf Abtreibung in der Verfassung
Deutschland sollte sich hier ein Beispiel an Frankreich nehmen, findet unsere Autorin.
Die "Freiheit zur Abtreibung" wird in die französische Verfassung aufgenommen. Zumindest, wenn beide Parlamentskammern am Montag zustimmen, was als gesichert gilt. Dieser Schritt ist richtig und es wäre wünschenswert, wenn Deutschland hier seinem Nachbarland folgen würde.
Freiheit auf Abtreibung als Verfassungsrecht: Mehr als ein Symbol
Die Entscheidung ist weit mehr als ein Symbol, sie ist kein Detail. Ja, Abtreibung ist in Frankreich bereits bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich. Doch würde beispielsweise eine rechtsextreme Regierung unter Marine Le Pen zustande kommen, könnte dieses Recht gekippt werden. Steht es in der Verfassung, ist das weitaus schwieriger.
Der Vorschlag kam im vergangenen Jahr von Präsident Macron als Reaktion auf die absoluten Abtreibungsverbote in verschiedenen US-Bundesstaaten. Frankreich geht damit einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Entkriminalisierung von Abtreibung.
So ist die Situation in Deutschland
In Deutschland ist Abtreibung zwar straffrei, steht aber weiterhin im Strafgesetzbuch - kurz hinter Mord und Totschlag. Damit werden Abtreibungen weiter kriminalisiert, die Versorgung verschlechtert sich seit Jahren, besonders im ländlichen Raum. Ausführende Ärzte werden von radikalen Abtreibungsgegnern bedroht, öffentlich wollen sie sich aus Angst oft nicht äußern.
Aufgrund des erschreckenden Umfragehochs der AfD wäre es wünschenswert, dass die Bundesregierung Abtreibung endlich aus dem Strafgesetzbuch streicht - und damit ein entschiedenes Zeichen für die Unverhandelbarkeit von Frauenrechten setzt.