Bei Ticket-Kontrolle angegriffen: Zugbegleiter stirbt an Verletzungen
Eine Zugbegleiter ist tot. Der Bahnmitarbeiter war bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalexpress in Rheinland-Pfalz angegriffen worden.
Nach dem Angriff auf einen Zugbegleiter bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz ist der Mann nach Angaben der Deutschen Bahn an seinen Verletzungen gestorben. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei hatte ein 26-Jähriger den 36 Jahre alten Bahnmitarbeiter am Montagabend in einem Regionalexpress angegriffen.
Da der 26-Jährige keinen Fahrschein vorzeigen konnte, sollte er des Zuges verwiesen werden – daraufhin kam es laut Polizei zum Angriff. Der Zugbegleiter wurde demnach vor Ort reanimiert. Fahrgäste leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Polizei.
Zugbegleiter stirbt nach Angriff bei Ticketkontrolle – Verdächtiger festgenommen
Der zunächst lebensgefährlich Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht. Einsatzkräfte der Landespolizei des Saarlandes und der Bundespolizei nahmen den Tatverdächtigen fest. Die Kriminaldirektion Kaiserslautern ermittelt zu den Hintergründen des Geschehens und zum Tatablauf.
Bei dem mutmaßlichen Täter handele es sich um einen Griechen ohne Wohnsitz in Deutschland, sagte eine Polizeisprecherin. Der 26-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Zum genauen Tathergang lagen zunächst keine näheren Angaben vor. „Zur Tatwaffe oder möglichen Tatwerkzeugen können wir nichts sagen“, sagte die Sprecherin.
Nach Tod von Zugbegleiter: Vorsitzende der Deutschen Bahn „fassungslos und traurig“
Die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Evelyn Palla, schrieb in einem Beitrag auf der Plattform Linkedin, der Tod des Mitarbeiters mache sie „fassungslos und traurig“. „Wir alle bei der Deutsche Bahn verurteilen diesen schrecklichen Gewaltexzess und den völlig sinnlosen Tod des Kollegen aufs Schärfste. Wir alle müssen uns die Frage stellen, warum es immer wieder zu solchen Gewaltausbrüchen kommt.“ Es sei ein schwarzer Tag für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, ihr tiefes Mitgefühl gelte seinen Angehörigen, Freunden und Kollegen.
Stimme.de