Schlechter Schufa-Score: Dürfen die Daten von Verbrauchern gespeichert werden?
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. Was das für die Schufa-Auskunft bedeutet.
Die Schufa-Auskunft verbinden wohl die meisten mit der Wohnungssuche oder der Aufnahme eines Bankkredits, denn in diesen Fällen ist es notwendig, eine Schufa-Auskunft vorzulegen. In der Vergangenheit war häufig die Auswirkung von unbezahlten Rechnungen über den Dienstleister Klarna auf den Schufa-Score präsent. Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden, dass die Schufa Daten über Zahlungsstörungen bei Verbrauchern nicht sofort löschen muss.
Datenspeicherung durch die Schufa: Welche Fristen gelten bislang?
Es gibt keine klare Vorgabe, wie lange Daten von Verbrauchern gespeichert werden dürfen. Es gibt aber einen sogenannten „Code of Conduct“, der für „erledigte Zahlungsstörungen“ eine Speicherfrist von drei Jahren vorsieht.
Warum ist die Speicherung der Daten für die Schufa wichtig?
Weil Personen, die ihre Rechnungen zu spät zahlen, ein zehnfach höheres Risiko haben, erneut in Verzug zu geraten – sagt zumindest die Schufa.

Was hat der Bundesgerichtshof geurteilt?
Das am Donnerstag gefällte Urteil bezog sich auf die Frage, ob die Schufa Daten über zu spät gezahlte Rechnungen überhaupt speichern darf, wenn sie ausgeglichen wurden. Im April hatte das Oberlandesgericht Köln noch mit „nein“ geurteilt. Dieses Urteil hat der BGH jetzt aufgehoben und sagt, das geltende Regelwerk nehme die Interessen von beiden Seiten – Schuldnern und Unternehmen – in den Blick.
Welche Nachteile kann ein schlechter Schufa-Score haben?
Ein negativer Schufa-Score entsteht, wenn Rechnungen nicht beglichen werden und es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Schufa-Einträge senken die Kreditwürdigkeit, was es erschweren kann, Kredite zu erhalten oder eine Wohnung zu finden. Wenn eine Rechnung nur verspätet gezahlt wird, hat das keine negativen Folgen für die Schufa. (mjp/dpa)

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