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Neue Brille: Wann gibt die Krankenkasse einen Zuschuss?

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Mehrere hundert Euro, um wieder scharf sehen zu können: Ein Brillenkauf kann ganz schön ins Geld gehen. Nur wenige können auf einen Zuschuss der Kasse hoffen. Wer genau?

Von Anke Dankers, dpa
Auch wenn man für einen Zuschuss zur Brille infrage kommt, zahlt die Krankenkasse immer nur für die Brillengläser. Die Fassung muss selbst bezahlt werden.
Auch wenn man für einen Zuschuss zur Brille infrage kommt, zahlt die Krankenkasse immer nur für die Brillengläser. Die Fassung muss selbst bezahlt werden.  Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn

Eine Brille zu kaufen, das kann schon mal ein Loch in den Geldbeutel reißen. Doch auf die Sehhilfe zu verzichten, kommt auch nicht infrage. 

Immerhin: Manch einer kann darauf hoffen, dass die Krankenkasse den Brillenkauf bezuschusst. Doch wer hat Anspruch darauf? Und was wird überhaupt bezahlt? Ein Überblick: 

Wann zahlt die Krankenkasse?

Bei Erwachsenen bezuschusst die Krankenkasse Brillen nur unter bestimmten Voraussetzungen - und zwar dann, wenn eine starke Sehschwäche vorliegt. Konkret heißt das: 

  • bei Kurz- oder Weitsichtigkeit, wenn der Korrektionsbedarf bei über 6 Dioptrien liegt
  • bei einer Hornhautverkrümmung, die mit mindestens 4 Dioptrien ausgeglichen werden muss
  • wenn das Sehvermögen 30 Prozent oder weniger beträgt oder das Gesichtsfeld auf mindestens 10 Grad eingeschränkt ist.

Auch Augenverletzungen oder Augenerkrankungen, die eine therapeutische Sehhilfe erforderlich machen, können die Voraussetzungen für eine Bezuschussung der Krankenkasse erfüllen. 

«Insgesamt betrifft das aber nur rund acht Prozent der Sehhilfen-Versorgungen», sagt Christian Müller, Präsident des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Der Großteil der Brillenträgerinnen und -träger muss die Sehhilfe komplett aus eigener Tasche bezahlen. 

Wenn die Krankenkasse einen Zuschuss gibt - was zahlt sie genau? 

«Die Krankenkasse zahlt nur die Brillengläser. Die Fassungen müssen immer privat gezahlt werden», sagt Christian Müller. Und auch für Mehrleistungen wie Entspiegelungen oder höher brechende, also dünnere, Gläser müssen Versicherte selbst ins Portemonnaie greifen. 

Wie hoch der Zuschuss für die Brillengläser konkret ausfällt, haben Krankenkassen und Augenoptiker vertraglich festgelegt. «Die Preise orientieren sich unter anderem am Grad der Fehlsichtigkeit», erklärt Augenoptiker Müller. Wer vorab wissen möchte, wie hoch der Zuschuss ausfällt, kann bei der Krankenkasse oder dem Optiker nachfragen, so die Verbraucherzentrale.

Wie sieht es mit Kontaktlinsen aus?

«Kontaktlinsen zahlt die Krankenkasse nur, wenn diese zwingend medizinisch notwendig sind», sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Voraussetzungen dafür sind beispielsweise: 

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit von über 8 Dioptrien
  • ein Hornhautkegel, also eine Verwölbung der Hornhaut
  • das Fehlen der Augenlinse nach einer Operation 

Generell gilt: «Üblicherweise werden von der Krankenkasse nur harte Kontaktlinsen übernommen. Weiche Kontaktlinsen werden nur bezuschusst, wenn es einen besonderen Grund gibt», so Wolter.

Was gilt, wenn Kinder eine Brille brauchen?

Anders als Erwachsene haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich einen Anspruch auf Zuzahlung zum Brillenkauf. «Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Kunststoffgläser», sagt Sabine Wolter. Sie sind besonders bruchsicher. Zudem bezuschusst die Krankenkasse bei schulpflichtigen Kindern eine Sportbrille. 

Wenn ich Anspruch auf einen Zuschuss habe: Wie läuft das ab? 

In bestimmten Fällen ist eine Verordnung von Augenarzt oder Augenärztin Pflicht. Das gilt, wenn:

  • ein Kind unter 14 Jahren eine Brille bekommen soll
  • jemand erstmalig eine Brille braucht
  • eine therapeutische Sehhilfe, etwa nach einer Augenverletzung, nötig ist 

Und wenn man bereits Brillenträger oder -trägerin ist und nun eine neue benötigt? Dann kann man sich direkt an einen Augenoptiker wenden. «Hat sich die Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien verändert oder ist die Brille kaputt oder verloren gegangen, kann auch der Augenoptiker einen Berechtigungsschein ausstellen, mit dem Sie Anspruch auf Zuzahlung haben», erklärt Christian Müller. 

Man sollte aber vorab nachfragen, ob der Augenoptiker Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen ist. Bei über 90 Prozent der Augenoptikbetriebe in Deutschland ist das nach Angaben des ZVA der Fall. 

Wie lassen sich beim Brillenkauf Kosten sparen?

Wer beim Brillenkauf keinen Anspruch auf Zuzahlung hat, kann gut und gerne einen drei- bis vierstelligen Betrag für die neue Sehhilfe zahlen. Aber es geht günstiger: «Es gibt ebenso Brillenfassungen für 20 Euro. Man muss sich mit der Brille aber auch wohlfühlen. Es nutzt nichts, wenn die Brille nicht gut sitzt oder die Farbe sofort abblättert», sagt Christian Müller. 

Er empfiehlt zu prüfen, wofür die Brille genutzt werden soll und gemeinsam mit dem Augenoptiker zu schauen, welchen Anforderungen sie zwingend genügen sollte und worauf verzichtet werden kann.

«Die Frage nach dem Günstigsten ist oft nicht zielführend», sagt er. Wohl könne man nach Angeboten und Vergünstigungen fragen. 

Beim Brillenkauf im Internet sieht Müller hingegen keinen Preisvorteil: «Die Konkurrenz am Markt ist so stark, dass es dahingehend keinen Unterschied zwischen Internet und stationärem Handel gibt.»

Stellt Augenarzt oder Optiker fest, dass man eine Brille mit mehr als 6 Dioptrien benötigt oder beträgt etwa das Sehvermögen 30 Prozent oder weniger, bekommt man einen Zuschuss zur Brille von der Krankenkasse.
Stellt Augenarzt oder Optiker fest, dass man eine Brille mit mehr als 6 Dioptrien benötigt oder beträgt etwa das Sehvermögen 30 Prozent oder weniger, bekommt man einen Zuschuss zur Brille von der Krankenkasse.  Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn
Wer beim Brillenkauf keinen Anspruch auf Zuzahlung hat, kann gut und gerne einen drei- bis vierstelligen Betrag für die neue Sehhilfe zahlen.
Wer beim Brillenkauf keinen Anspruch auf Zuzahlung hat, kann gut und gerne einen drei- bis vierstelligen Betrag für die neue Sehhilfe zahlen.  Foto: Tobias Hase/dpa-tmn
Kontaktlinsen zahlt die Krankenkasse nur bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von über 8 Dioptrien, bei einer Verwölbung der Hornhaut oder wenn nach einer OP die Augenlinse fehlt.
Kontaktlinsen zahlt die Krankenkasse nur bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von über 8 Dioptrien, bei einer Verwölbung der Hornhaut oder wenn nach einer OP die Augenlinse fehlt.  Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
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