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89,90 Euro vom Konto abgebucht? Betrug von "Megatipp" vermutet

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Die Verbraucherzentrale warnt vor Abbuchungen von „Megatipp Emergency Call Services TR“. Ein Unternehmen soll aktuell vermehrt unerlaubt Geld von Konten eingezogen haben.


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Bankkunden sollten einen genauen Blick auf ihre Konto-Auszüge verwerfen. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor einem neuen Lastschriftbetrug. Das Unternehmen „Megatipp Emergency Call Services TR“ soll Betroffenen per Lastschrift-Einzug Geld vom Konto abgebucht haben – ohne dass zuvor ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was Betroffene tun können.

Verbraucherzentrale warnt vor Lastschriftbetrug: Diese Firma steckt dahinter

Bei „Megatipp Ltd.“ soll es sich um eine Firma handeln, die mehrere Webseiten betreibt. Laut Impressum ist Megatipp Ltd. in der Türkei registriert. Neben einer Adresse in Izmir ist dort auch eine unselbständige Zweigstelle in Stuttgart vermerkt. Eine der betriebenen Webseiten ist demnach vorsorge-karte.com, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Die Firma hat unter anderem eine „Vorsorge-Karte“ im Angebot, auf der Informationen etwa zu chronischen Erkrankungen, Allergien und Notfallkontakten vermerkt sein sollen. Und für diese Karte werden laut Lastschrifteinzug 89,90 Euro fällig. Allerdings taucht die Abbuchung laut Verbraucherzentrale auf Kontoauszügen von Bankkunden auf, die gar nichts bestellt haben. 

Laut Verbraucherzentrale würden mehrere Betroffene melden, dass bei ihnen ein solcher Lastschrifteinzug in Höhe von 89,90 Euro eingegangen ist. Ohne dass sie jemals einen Vertrag abgeschlossen hätten. Ihnen sei das Unternehmen nicht einmal bekannt.

Lastschriftbetrug bemerkt: Was können Betroffene machen? 

„Unklar ist, wie Megatipp Emergency Call Services TR an die Kontodaten gelangt ist“, schreibt die Verbraucherzentrale. Wer eine solche Abbuchung bei sich auf dem Kontoauszug bemerkt, sollte handeln. Die Vebraucherzentrale rät Betroffenen im Falle eines Lastschriftbetrugs: 

  • Lastschrift zurückbuchen lassen: Bank kontaktieren und den Betrag zurückbuchen lassen, wenn es keinen Vertrag mit „Megatipp Emergency Call Services TR“ gibt. 
  • Vertragsnachweis einfordern: Betroffene sollten von der Firma einen Nachweis für den angeblichen Vertragsschluss fordern, am besten schriftlich.
  • Vorsorglich widersprechen: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Betroffene den Vertrag zudem vorsorglich widerrufen, anfechten und vorsorglich kündigen. Das Wort vorsorglich ist hier unerlässlich. Es weist darauf hin, dass keine bewusste Zustimmung zum Vertragsschluss gegeben wurde.
  • Anzeige bei der Polizei erstatten. 

Wie funktioniert die Rückbuchung einer Lastschrift?

Zunächst: Niemand darf ohne Grund Geld von einem fremden Konto abbuchen. Wer etwas kauft, kann ein Lastschriftmandat erlassen – eine Erlaubnis für Unternehmen, wiederkehrende oder einmalige Beiträge vom eigenen Konto abzubuchen. Ist allerdings kein Lastschriftmandat erteilt, dürfen Unternehmen kein Geld einziehen. 

Innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung sollte eine Rückbuchung laut Verbraucherzentrale möglich sein. Ist die Lastschrift unberechtigt, kann die Zahlung bei direkter Anzeige bei der Bank auch noch innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung rückgängig gemacht werden.

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