Klage der Umwelthilfe
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Urteil gegen Lidl: Discounter muss Elektroschrott kostenlos zurücknehmen

  
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Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe ist klar: Lidl muss alte Elektro-Kleingeräte kostenlos zurücknehmen. Der Discounter hatte vorher bei Testbesuchen die Müll-Rücknahme verwehrt.


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Die Entsorgung von Elektro-Müll ist deutlich vereinfacht worden: Verbraucher dürfen diesen seit dem 1. Juli 2022 auch in großen Lebensmittelgeschäften und Discountern, die Elektroartikel verkaufen, kostenlos abgeben. Lidl allerdings hatte die Rücknahmepflicht verweigert. Dagegen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt – und gewonnen.

Müll-Urteil gegen Lidl: Discounter muss Elektroschrott zurücknehmen

Herbe Klatsche für Lidl: Das Oberlandesgericht Koblenz hat nach einer Klage der DUH geurteilt, dass der Discounter in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern ausgediente Elektro-Kleingeräte kostenlos zurücknehmen muss. Laut dem Oberlandesgericht Koblenz habe Lidl versucht, die Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel als verfassungswidrig einstufen zu lassen.

Wie der MDR berichtet, stellte das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil gegen Lidl fest, dass es sich bei der gesetzlichen Rücknahmepflicht der ausgedienten Elektro-Kleingeräte nicht um eine willkürliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen handele. Die Rücknahmepflicht sei durch das Europarecht gedeckt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Lidl könne eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Umwelthilfe deckte auf: Lidl verweigert bei Testbesuchen Annahme von Elektromüll 

Den Fall ins Rollen gebracht hatte die DUH. Diese habe laut eigenen Angaben festgestellt, dass Lidl die seit 2022 gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektro-Kleingeräten verweigert habe. So habe sich das Verkaufspersonal bei Testbesuchen geweigert, einen alten Kopfhörer, ein Ladegerät und ein Ladekabel zurückzunehmen, berichtet das Portal Heise

Wie Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagte, würden Supermärkte viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten machen. „Deshalb müssen sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen.“

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