Vor Wismar

Gestrandeter Wal in schlechtem Zustand – immer wieder stören Menschen 

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Der vor Wismar gestrandete Buckelwal lebt noch – doch sein Zustand verschlechtert sich. Experten zufolge habe das Tier Wasser in der Lunge. Dass der Wal stirbt, wollen manche nicht akzeptieren. 

Von red/dpa

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So einige Menschen wollen es nicht einsehen, das Schicksal des vor Wismar gestrandeten Buckelwals bewegt viele. Doch der Wal stirbt – sein Gesundheitszustand ist schlecht. Der Meeressäuger habe Experten zufolge vermutlich Wasser in der Lunge. Einige Demonstranten sind am Montag (13. April) in den Sperrbereich an der Ostsee eingedrungen – sie demonstrieren für die Rettung des Wals. Doch eine Rettung ist vom Tisch, das Tier stirbt. Die Polizei versucht, den Buckelwal weiterhin zu schützen. 

Polizei sperrt Zugänge zum Wasser ab – immer wieder versuchen Menschen, zum Wal zu gelangen

Bei einer Demonstration für den gestrandeten Wal in einer Bucht der Ostsee-Insel Poel in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums mehrere Teilnehmer in einen Sperrbereich eingedrungen. Polizisten drängten die knapp zehn Menschen zurück, wie ein Ministeriumssprecher sagte.

Rund um die Bucht, in der das sterbende Tier im flachen Wasser liegt, hat die Polizei die Zugänge zum Wasser abgesperrt. An einem dieser Punkte hatten sich am Abend dem Sprecher zufolge rund 50 Demonstranten versammelt.

Teilnehmer einer Demonstration für den gestrandeten Wal an einer Bucht der Ostsee-Insel Poel werden von Polizisten zurückgedrängt, nachdem sie in den Sperrbereich eingedrungen sind. Knapp zehn Menschen sind in den Sperrbereich eingedrungen, wie ein Sprecher des Schweriner Umweltministeriums mitteilte.
Teilnehmer einer Demonstration für den gestrandeten Wal an einer Bucht der Ostsee-Insel Poel werden von Polizisten zurückgedrängt, nachdem sie in den Sperrbereich eingedrungen sind. Knapp zehn Menschen sind in den Sperrbereich eingedrungen, wie ein Sprecher des Schweriner Umweltministeriums mitteilte.  Foto: Marcus Golejewski/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bereits mehrfach hätten in den vergangenen Tagen Menschen versucht, zu dem Wal zu gelangen, berichtete der Sprecher. Zuletzt war eine Frau im Neoprenanzug von einer Insel-Fähre ins Wasser gesprungen.

Atmung des gestrandeten Buckelwals ändert sich: Vermutlich Wasser in der Lunge

Dem vor der Ostsee-Insel Poel gestrandeten Wal geht es nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium zusehends schlechter. „Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt“, teilte Umweltminister Till Backhaus (SPD) mit. Dies sei ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt seien. „Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer.“ Bereits vor einigen Tagen war laut Backhaus festgestellt worden, dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte.

Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.

Der kranke und geschwächte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarbucht. Die letzten Rettungsversuche wurden am 1. April aufgrund des Gesundheitszustandes des Tiers eingestellt, um den Wal in Frieden gehen zu lassen, wie der Minister mitteilte.

Weitere Rettungsmaßnahmen des Wals abgelehnt 

Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag noch offen.

Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt, so eine Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.

Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere den Wal betreffenden Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.

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