Die Deutsche Botschaft gibt ein Beispiel: Die deutschen Staatsangehörigen Lisa Becker und Lukas Schmidt heiraten am 1. Mai 2025 in Deutschland. Anders als bisher können sie nun auch eine Kombination aus beiden Nachnamen als Ehenamen führen (z.B. Becker-Schmidt, Becker Schmidt, Schmidt-Becker oder Schmidt Becker). Ihre in der Ehe geborenen Kinder erhalten wie bisher automatisch auch diesen Ehenamen.
Änderungen bei Nachnamen ab Mai: Was für Ehepartner und Kinder neu ist
Bei Nachnamen gibt es in Deutschland künftig mehr Auswahlmöglichkeiten – sowohl für Ehepartner als auch für Kinder. Was ab 1. Mai 2025 erlaubt ist.
Im Mai gibt es gleich mehrere Änderungen – eine davon betrifft Nachnamen in Deutschland. Denn ab dem 1. Mai ist bei Doppelnamen deutlich mehr möglich als bisher. Die neuen Regeln betreffen sowohl die Nachnamen von Ehepartnern als auch von Kindern.
Neue Doppelnamen in Deutschland ab 1. Mai 2025 möglich
„Das Namensrecht wird modernisiert“, erklärt die Bundesregierung. Bei der Wahl des Nachnamens soll es künftig mehr Freiheiten geben. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich ab dem 1. Mai 2025 neue Wahlmöglichkeiten.
Für Eheschließungen und Geburten vor Mai gelten die bisherigen Regelungen. Doch was ändert sich? Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Bislang konnte immer nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen.
Änderung bei Nachnamen ab Mai: Auch Kinder können Doppelnamen tragen
Für Kinder gibt es ebenfalls eine Änderung: Auch Kinder können künftig einen Doppelnamen tragen. Wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht dennoch einen Doppelnamen bekommen.
Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.
Änderung im Scheidungsfall: Namensänderung für Kinder soll einfacher werden
Übrigens gibt es auch eine Änderung für den Fall, dass sich die Eltern scheiden lassen. Auch dann soll die Namensänderung des Kindes leichter sein. Bisher konnte jeder Elternteil den Ehenamen ablegen und einen zuvor geführten Namen wieder annehmen.
Künftig soll das Kind dieser Namensänderung folgen können, erklärt die Bundesregierung. Damit könne eine Namensungleichheit beseitigt werden.

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