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Heizungsausfall in Mietwohnung: Diese Rechte haben Mieter

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Fällt die Heizung in der Mietwohnung aus, haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Wie viel Minderung bei kalten Wohnräumen möglich ist und was Betroffene beachten müssen.

Von Milea Erzinger

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Eine funktionierende Heizung ist gerade in der kalten Jahreszeit essenziell für Wohnkomfort und Gesundheit. Doch was passiert, wenn die Heizung plötzlich nicht mehr funktioniert oder die Räume nicht die vorgeschriebenen Temperaturen erreichen? In solchen Fällen müssen einige Schritte beachtet werden.

Heizungsausfall in Mietwohnung: Diese Rechte haben Mieter

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, während der Heizperiode eine ausreichende Wärmeversorgung sicherzustellen. Die Heizperiode läuft in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit müssen die Mieträume tagsüber zwischen 6 und 23 Uhr eine Temperatur von mindestens 20 Grad erreichen. Nachts kann die Temperatur auf minimal 17 Grad abgesenkt werden. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Mieter nicht frieren müssen und ein wohnliches Umfeld vorfinden.

Fällt die Heizung aus oder erreicht nicht die erforderlichen Temperaturen, handelt es sich laut § 536 BGB um einen Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. In besonders kalten Monaten oder bei dauerhaft niedrigen Temperaturen kann der Heizungsausfall sogar eine erhebliche Einschränkung des Wohnkomforts darstellen und zu einer Mietminderung von bis zu 70 Prozent führen.

Mietminderung bei Wohnmängeln: Diese Probleme und Prozentsätze stehen Mietern zu

Nicht nur ein Heizungsausfall, sondern auch andere Mängel berechtigen zur Mietminderung. Beispiele hierfür sind Wasserschäden, Schimmel, Lärmbelästigung oder undichte Fenster. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels und dem Ausmaß der Beeinträchtigung des Mieters, so "mietrecht.de". Hier einige gängige Mängel und die damit verbundenen möglichen Mietminderungen:

  • Heizungsausfall: Bis zu 70 Prozent
  • Wasserschaden: Bis zu 100 Prozent
  • Schimmelbefall: Bis zu 100 Prozent
  • Baulärm: Bis zu 60 Prozent
  • Defekte Klingel oder Sprechanlage: Reduzierung möglich, abhängig vom Grad der Einschränkung
  • Undichte Fenster: Bis zu 50 Prozent, besonders wenn dadurch die Heizkosten steigen
  • Ungezieferbefall (z. B. Mäuse, Kakerlaken): Bis zu 10 Prozent
  • Legionellen im Wasser: Bis zu 5 Prozent

Diese prozentualen Mietminderungen dienen jedoch als Richtwerte und können je nach Fall unterschiedlich ausfallen.

Kalte Wohnung? Ab dem 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizung läuft und die Wohnungen auf 20 Grad beheizt werden können.
Kalte Wohnung? Ab dem 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizung läuft und die Wohnungen auf 20 Grad beheizt werden können.  Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn

Mietminderung korrekt durchsetzen: Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Heizungsausfall

Eine Mietminderung bei einer nicht funktionierenden Heizung ist nicht automatisch möglich; Mieter müssen bestimmte Schritte einhalten, um ihre Rechte korrekt und rechtswirksam geltend zu machen, erklärt "Berliner-Mietverein". Der erste und wichtigste Schritt ist die schriftliche Information des Vermieters über den Mangel. Dabei sollten die folgenden Punkte beachtet werden:

  • Schriftliche Mängelanzeige: Betroffene müssen den Vermieter schriftlich über den Heizungsausfall oder den Mangel informieren und eine Frist zur Behebung setzen. Diese Frist sollte realistisch und der Schwere des Mangels entsprechend sein, also etwa einige Tage bei einem Heizungsausfall im Winter.
  • Dokumentation des Mangels: Damit der Anspruch auf Mietminderung im Bedarfsfall nachgewiesen werden kann, ist eine detaillierte Dokumentation des Mangels entscheidend. Mieter können beispielsweise täglich die Raumtemperatur zu verschiedenen Uhrzeiten festhalten und, wenn möglich, Fotos der Thermometerstände als Beweis sichern.
  • Frist zur Mängelbeseitigung setzen: Der Vermieter muss die Gelegenheit erhalten, den Mangel zu beheben. Wenn keine schnelle Reaktion erfolgt oder der Mangel bestehen bleibt, darf der Mieter die Miete entsprechend mindern.
  • Anpassung der Mietzahlungen: Solange der Mangel besteht und die Frist abgelaufen ist, können Mieter den Mietbetrag eigenständig um die angemessene Summe kürzen. Dabei sollten sie sich jedoch an die üblichen Mindersätze halten und, wenn möglich, rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Heizungsausfall: Wann Mieter bei Unsicherheiten rechtliche Unterstützung suchen sollten

Obwohl eine Mietminderung eine klare Regelung im Mietrecht ist, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten oder komplizierten Fällen die Unterstützung eines Mietervereins oder eines Fachanwalts für Mietrecht in Anspruch zu nehmen. Auch kann es hilfreich sein, sich an Erfahrungswerten zu orientieren, wie sie von Mietervereinen zur Verfügung gestellt werden.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Mietminderung besteht, selbst wenn der Vermieter nicht unmittelbar für den Mangel der Heizung verantwortlich ist – zum Beispiel bei technischen Defekten durch die Heizungsanlage. Entscheidend ist, dass der Mangel besteht und der Mieter diesen nicht selbst verursacht hat, erklärt der "Berliner-Mietverein".

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