Gericht: Kein Recht auf Details zur Samenspende
Eine Frau wollte wissen, wie viele Halbgeschwister sie durch eine Samenspende hat. Das Gericht lehnte ihr Auskunftsbegehren ab – mit deutlicher Begründung.

Wie viele Kinder sind aus dem Samen meines biologischen Vaters noch entstanden? Eine durch eine Samenspende gezeugte Frau wollte Details wissen. Doch stehen ihr solche Auskünfte zu? Vor Gericht scheiterte sie mit ihrem Wunsch. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az: 17 U 60/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall verlangte eine Frau Informationen darüber, wie oft der Samen ihres biologischen Vaters verwendet wurde, wie viele Halbgeschwister daraus entstanden sind und wie viele geplant waren. Um an solche Informationen zu gelangen, verklagte sie den damals behandelnden Arzt vor Gericht - ohne Erfolg.
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bereits erfüllt
Zwar bestehe grundsätzlich ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, so die Richter. Die Frau habe jedoch bereits diese Informationen erhalten, da sie die Identität ihres biologischen Vaters kenne. Ob darüber hinausgehende Informationen verlangt werden könnten, sei eine Frage des Einzelfalls.
In diesem Fall sah das Gericht kein ausreichendes Interesse. Die gewünschten Zahlen seien ungeeignet, um Halbgeschwister zu identifizieren oder Kontakt aufzunehmen – dafür wären Namen erforderlich, die die Frau nicht verlangt habe und wohl auch nicht beanspruchen könnte.
Sind die Angaben für ihre persönliche Entwicklung entscheidend?
Auch für ihre persönliche Entwicklung seien die zusätzlichen Angaben nicht entscheidend, da sie bereits wisse, unter welchen Umständen sie gezeugt worden sei und dass es laut ihrer eigenen Recherche vermutlich 33 weitere Kinder gebe.
Hinzu kam, dass der beklagte Arzt keine verlässlichen Zahlen liefern konnte, da Unterlagen teilweise vernichtet wurden und ihm nicht alle Geburten bekannt waren. Die Auskunft wäre daher unvollständig und würde der Frau nicht weiterhelfen.
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