Nürnberg (dpa/tmn)
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Jobcenter verlangt weiterhin Krankmeldung in Papierform

  
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Seit Beginn 2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Krankmeldung mehr vorlegen. Die Arbeitgeber können die Daten digital abrufen. Für die Arbeitsagentur gilt das nicht.

Während Arbeitgeber Krankendaten elektronisch abrufen können, besteht das Jobcenter noch ein weiteres Jahr auf die AU-Bescheinigung in Papierform.
Während Arbeitgeber Krankendaten elektronisch abrufen können, besteht das Jobcenter noch ein weiteres Jahr auf die AU-Bescheinigung in Papierform.  Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn

Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen im Krankheitsfall nach wie vor die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein, informiert die Bundesagentur für Arbeit.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 1. Januar 2023 dem Arbeitgeber keine Bescheinigung mehr vorlegen. Nach der Krankmeldung rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab. eAU-Verfahren heißt das Ganze - «e» für «elektronisch», «AU» für «Arbeitsunfähigkeit».

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