Neue Winterreifen-Regelung seit Oktober: Was Autofahrer jetzt beachten müssen
Vor den kalten Monaten steht für viele Autofahrer ein Reifenwechsel an. Bei Winterreifen gelten seit 1. Oktober 2024 neue Regeln – und die haben mit den Symbolen am Pneu zu tun.
In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, was der "Führer eines Kraftfahrzeuges" bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte zu beachten hat. Nämlich dass die Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die "unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung ... genügen."
Konkret bedeutet das für viele Autofahrer: Vor dem Start der kalten Monate lassen sie Winterreifen aufziehen – oder übernehmen das selbst. Dabei gilt es in diesem Jahr eine Neuerung zu beachten.
Neue Regelung: Winterreifen in Deutschland brauchen das "Alpine"-Symbol
Unter anderem der ADAC weist nochmals darauf hin, dass ab 1. Oktober 2024 eine neue Regelung gilt. Demnach sind bei Winterreifen nur noch Modelle zulässig, die das "Alpine"-Symbol zieren. "Nicht mehr erlaubt sind bis 2017 hergestellte Reifen ohne Alpine-Symbol", schreibt der ADAC.

Sind Autofahrer mit Reifen unterwegs, die nur mit einer "M+S"-Kennzeichnung versehen sind, droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Auch Punkte in Flensburg drohen, sollten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
"M+S" oder "Alpine"-Symbol: Was bei Winterreifen zu beachten ist
Das "M+S"-Zeichen, das für Matsch und Schnee steht, war bei älteren Reifen gängig, die laut ADAC vor 2018 gefertigt wurden. "Seit 1. Januar 2018 müssen alle neu produzierten Ganzjahres- und Winterreifen das Alpine-Symbol tragen, um per Gesetz für den Winterbetrieb anerkannt zu werden", schreibt der Automobilclub. Im Handel tauchten Reifen mit "M+S"-Symbol also schon länger nicht mehr auf – im privaten Reifenlager könnten sie aber noch auf eine Montage warten.
Beim "Alpine"-Symbol handelt es sich um stilisierte Berggipfel, die eine Schneeflocke integrieren. Verkehrsteilnehmer sollten beim Reifenwechsel also auf das Alter ihrer Winterreifen und die Symbole darauf achten. Und auch darauf, dass die althergebrachte O-bis-O-Regel, also Oktober bis Ostern, nicht mehr uneingeschränkt gilt.