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Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter: Wer jetzt handeln sollte

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Wer ein Kleinkraftrad im Straßenverkehr nutzt, muss jetzt eine neue Pflichtversicherung abschließen oder die alte verlängern. Ansonsten droht es bei Unfällen schnell teuer zu werden. 


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Für Kleinkrafträder hat ab dem 1. März 2025 ein neues Versicherungsjahr begonnen. Alle Besitzer von Mofas, E-Scootern und entsprechenden Fahrzeugen sollten sich jetzt dringend ein neues Versicherungskennzeichen besorgen, wenn sie es noch nicht getan haben. Bundesweit habe viele Polizeibehörden darauf hingewiesen, weil das regelmäßig vergessen werde. 

Entsprechende Versicherungskennzeichen haben für jedes Jahr eine unterschiedliche Farbe und sind somit leicht einzuordnen. Die neuen Kennzeichen sind an der grünen Schrift auf weißem Grund zu erkennen - im Vorjahr waren sie noch blau. Das neue Versicherungskennzeichen erhalten die Fahrzeugführer direkt online bei ihrer Versicherung. Es muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden und kostet zirka 45 Euro, wie der ADAC mitteilt. 

Neue Versicherungskennzeichen 2025 für Kleinkrafträder Pflicht 

Bei Verkehrskontrollen stellen die Beamten immer wieder Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz fest – besonders häufig E-Scooter, die zunehmend auf den Straßen unterwegs sind. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz stellt nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat dar. „Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor“, informiert der ADAC. 

Auch Unwissenheit schützt nicht vor einer möglichen Anzeige. Im Falle eines Unfalls müssen die Fahrer die Kosten für entstandene Schäden gegebenenfalls selbst tragen.

Wichtig ist nach Polizeiangaben deshalb, den Versicherungsschein immer mitzuführen, um ihn bei Kontrollen vorzeigen zu können. Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor. Ansonsten drohen 10 Euro Verwarngeld.

Welche Fahrzeuge ein neues Versicherungskennzeichen brauchen

Folgende Fahrzeuge benötigen ab März laut Polizei ein neues Versicherungskennzeichen:

  • E-Scooter
  • Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
  • S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h)
  • DDR-Mopeds (bis 60 km/h, wenn vor dem 1.3.1992 versichert)
  • E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h)
  • Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)
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