Oldenburg (dpa/tmn)
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Überladung: Unwissen schützt nicht vor Bußgeld

  
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Wissen Sie, wie viel eine Kartoffel ungefähr wiegt? Nein? Dann geht es Ihnen wie dem Mann in diesem Verkehrsrechtsfall. Zahlen musste er trotzdem.

Reiche Ernte: Doch überladen auf der Straße fahren ist auch solchen Gefährten nicht erlaubt.
Reiche Ernte: Doch überladen auf der Straße fahren ist auch solchen Gefährten nicht erlaubt.  Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Man haftet bei einem überladenden Fahrzeug auch dann, wenn man das tatsächliche Gewicht nicht exakt kannte. So lässt sich der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg zusammenfassen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. (Az.: 2 ORbs 143/24) 

Viel zu viele Kartoffeln - die Fuhre ist zu schwer

Es ging um einen Mann, der auf dem Anhänger eines landwirtschaftlichen Gespanns Kartoffeln transportierte - und zwar zu viele. Das Gesamtgewicht des Anhängers lag mit 30,24 Tonnen weit über den maximal erlaubten 24 Tonnen. Für die Überladung gab es eine Geldbuße von 285 Euro.

Dagegen wehrte sich der Mann. Sein Argument: Er habe die Überladung nicht erkennen können. Über das Gewicht von Kartoffeln wisse er nicht genug. Er sei kein Landwirt, sondern nur für diese Fahrt beauftragt worden.

Kein Wissen ist kein Argument

Das reichte dem OLG Oldenburg aber nicht aus. Es verwies auf bestehende obergerichtliche Rechtsprechung. Demnach ist beim Vorwurf der fahrlässigen Überladung vereinfacht gesagt nicht relevant, ob man sie erkennen konnte, sondern ob man sie hätte vermeiden können. Es ist die Aufgabe des Fahrzeugführers, vor dem Losfahren das Gewicht abzuschätzen. 

«Hier hätte der Betroffene einen Blick in den Anhänger werfen und das Gewicht der Kartoffeln damit überschlägig berechnen können», heißt es im Beschluss des Gerichts. Mangelnde Expertise ist dabei keine Ausrede: Er hätte sich im Zweifel erkundigen müssen, wie man das Gewicht der Kartoffeln auf dem Anhänger ermitteln kann. Deshalb musste er die Geldbuße zahlen.

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