Kollision mit falsch fahrender Radlerin: Geteilte Schuld
Im Straßenverkehr muss man immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Wer das vergisst, kann nach Unfällen mithaften müssen.

Auch wenn sich im Straßenverkehr andere Menschen falsch verhalten, kann man als Unfall-Betroffener mithaften müssen. Das gilt etwa dann, wenn bestimmten Stellen keine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Auf ein Urteil dazu des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 12 U 179/20) weist der ADAC hin. Radlerin ignoriert Ende des Radwegs In dem Fall ging es um einen Zusammenstoß zwischen einem Autofahrer und einer Radlerin. Die Frau war auf einem für Radler freigegebenen Gehweg gefahren.