Diebstahl nach Oldtimerkauf: Verkäufer muss Mehrwert zahlen
Oldtimer erzielen oft einen hohen Verkaufspreis. Der muss aber noch nichts mit dem Wert zu tun haben. Dieser kann relevant werden, wenn ein verkauftes Fahrzeug gestohlen wird, bevor es abgeholt wurde.

Wer ein bereits verkauftes Auto vor der Abholung durch den Käufer verwahrt, muss das sicher tun. Ansonsten könnte er nach einem Diebstahl für Schadenersatz aufkommen müssen. Das gilt besonders für Liebhaberfahrzeuge, deren ermittelter Wert vom Kaufpreis stark abweichen kann. Dann ist diese Differenz vom Verkäufer zu ersetzen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 9 U 8/20) des Oberlandesgerichts Braunschweig, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.